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Besuchsverbot in Krankenhäusern
Für die Kliniken in der Landeshauptstadt Wiesbaden gilt ab Montag wegen des Coronavirus ein generelles Besuchsverbot.
Das Betreten der Krankenhäuser zu Besuchszwecken ist ab sofort nicht mehr gestattet, teilt die Leiterin des Wiesbadener Gesundheitsamtes Dr. Kaschlin Butt mit. Da im Rahmen der Entwicklung der Infektionszahlen die Gefahr für eine Ansteckung deutlich zunimmt, ist es erforderlich diesen hoch sensiblen Bereich zusätzlich zu schützen. „Von den Besucherinnen und Besuchern, die mittlerweile auch unerkannt mit SARS-CoV-2 infiziert sein könnten, geht eine zu vermeidende Gefahr aus“, so Dr. Butt.

In den Krankenhäusern befinden sich zu einem großen Teil Patientinnen und Patienten aus besonders vulnerablen Gruppen, hierzu gehörten beispielsweise ältere Patienten, Menschen mit chronischen oder sonst erheblichen Vorerkrankungen und Menschen mit geschwächten Immunsystem. Gleichzeitig gelte es, das für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung nur begrenzt vorhandene Personal vor Infektionen zu schützen.

Es handelt sich hier um ein Verbot zu reinen Besuchszwecken. So sind beispielsweise Eltern minderjähriger Patienten nicht zu Besuchszwecken im Krankenhaus, gleiches gilt für Seelsorger, Rechtsanwälte oder Notare sowie sterbegleitende Angehörige.

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Herausgeber:
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