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Stundung von Gewerbesteuer und Gewerbemieten
Die Landeshauptstadt Wiesbaden ermöglicht die Stundung von Gewerbesteuer und Gewerbemieten wegen der finanziellen Auswirkungen des Coronavirus auf die heimische Wirtschaft.
Allen Gewerbesteuerpflichtigen, die durch die Coronakrise in wirtschaftliche Probleme geraten, ermöglicht die Stadt eine Stundung der Gewerbesteuerzahlungen. „Dass Wiesbaden finanziell gut dasteht, liegt ganz wesentlich an den guten Gewerbesteuerzahlungen der letzten Jahre. In der aktuell schwierigen Situation für viele unserer Betriebe und Unternehmen in der Stadt, wollen wir nun unseren Beitrag leisten“, betonen Stadtkämmerer Axel Imholz und Wirtschaftsdezernent Dr. Oliver Franz. Bereits in der vergangenen Woche habe es beim Steueramt und der Wirtschaftsförderung viele Anfragen gegeben.

Auf Antrag kann den Gewerbesteuerpflichtigen die Zahlung für bis zu sechs Monate gestundet werden. Stundungszinsen werden für diesen Zeitraum nicht erhoben, unterstreicht Imholz. Die Prüfung der Anträge werde so unbürokratisch wie nur möglich erfolgen, um den Unternehmen schnell Planungssicherheit zu geben. „Wir sehen uns als Partner der Wirtschaft in Wiesbaden und wollen dieser in der aktuell sehr kritischen Phase Entlastung verschaffen“, erklärt Franz. „Nur gemeinsam werden wir die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen bewältigen können.“ Das Antragsformular wird auf der städtischen Internetseite unter wiesbaden.de/coronavirus (Bereich „Wirtschaft & Unternehmen“) bereitgestellt.

Auch der für städtische Liegenschaften zuständige Stadtentwicklungsdezernent Hans-Martin Kessler prüft derzeit kurzfristige Stundungsverfahren hinsichtlich der Mietzahlungen für Mieter in Gebäuden der Stadt beziehungsweise städtischen Gesellschaften. Damit soll den Wiesbadener Unternehmen bei zu befürchtenden Liquiditätsengpässen geholfen werden. „Die Landeshauptstadt Wiesbaden könnte mitsamt ihren städtischen Gesellschaften als Vorbild vorangehen, dem hoffentlich weitere Vermieter folgen.“ Neben Gewerbemietern könnte dies auch privaten Kulturinstitutionen in städtischen Gebäuden ermöglicht werden. „Denkbar ist ein Prozedere, bei dem mittels unkomplizierter Antragstellung eine Stundung der Mietzahlungen für einen begrenzten Zeitraum, zum Beispiel von zunächst drei Monaten, gewährt werden kann“, lautet der aktuelle Vorschlag, den Franz und Kessler gemeinsam auf den Weg bringen möchten.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
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65183 Wiesbaden
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