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Magistrat beschließt Aussetzung des Kita-Beitrags für Mai – Notbetreuung wird ausgeweitet
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am Dienstag, 21. April, beschlossen, den Beitragseinzug für den Monat Mai für die Angebote der Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten und Hort), der öffentlich geförderten Kindertagespflege, der Betreuenden Grundschulen und der Grundschulkinderbetreuung auszusetzen. Für den Mai wird demnach das gleiche Verfahren angewandt wie für den April. Der Beschluss umfasst sowohl städtische Einrichtungen als auch Kindertagesstätten und Grundschulkinderbetreuung in freier Trägerschaft. Ebenfalls ausgesetzt für den Monat Mai werden die Zahlungen der Beitragsbezuschussung, zum Beispiel die Geschwisterbeitragsreduzierung. Auch für die Inanspruchnahme der Notbetreuung werden wie im April keine Beträge erhoben.
„Angesichts des weiterhin gültigen Betretungsverbots für Kinderbetreuungseinrichtungen ist der erneute Beschluss des Magistrats nur konsequent und richtig“, sagt Sozialdezernent Christoph Manjura. Der vorangegangene Beschluss zur Beitragsaussetzung war auf den April begrenzt, so dass eine erneute Beschlussfassung notwendig war. „Wir werden zu gegebener Zeit eine Sitzungsvorlage mit den finanziellen Auswirkungen auf den Weg bringen, um den Beitragserlass für die Eltern final zu beschließen“, ergänzt Manjura. Aktuell sei dies aufgrund der Unwägbarkeiten um den Zeitpunkt einer Aufhebung des Betretungsverbots beziehungsweise schrittweisen Öffnung der Betreuungseinrichtungen nicht zielführend.

Aufgrund der jüngsten Verordnung des Landes Hessen haben seit dem 20. April auch berufstätige Alleinerziehende Anspruch auf Notbetreuung. Die Anspruchsberechtigten sollten sich diesbezüglich mit ihrer Kindertagesstätte beziehungsweise Tagespflegeperson in Verbindung setzen; die Antragsformulare wurden entsprechend angepasst. „Aktuell erleben wir eine spürbare Zunahme der Inanspruchnahme von Notbetreuung“, berichtet der Sozialdezernent. Dies sei jedoch nicht allein auf die Erweiterung der Anspruchsberechtigten um die berufstätigen Alleinerziehenden zurückzuführen. Vielmehr würden zunehmend Eltern Notbetreuung in Anspruch nehmen, die in den letzten fünf Wochen trotz Anspruch noch verzichtet hätten. Zum Wochenstart stieg allein die Zahl der Kinder in der Notbetreuung der Kindertagesstätten von 380 auf 480 Kinder.

„Wir brauchen für die Kinder, für die Familien, aber auch für die Erzieherinnen und Erzieher dringend einen Fahrplan und damit vor allem eine Perspektive für die Kindertagesstätten,“ appelliert Manjura an die Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und Experten, die bis Ende der Woche dazu ein Konzept erarbeiten soll. In Wiesbaden werde man sich gemeinsam mit den freien Trägern auf mögliche Szenarien vorbereiten. „Die Kinder brauchen wieder ihre gewohnte Fürsorge und Kontakte zu Freunden und zu ihren Erzieherinnen und Erziehern. Die Vorteile frühkindlicher Bildung und verlässlicher Betreuung in Kitas und Tagespflege für Kinder und Eltern müssen wieder erlebbar gemacht werden, natürlich bei Berücksichtigung aller Vorsichts- und Schutzmaßnahmen für die pädagogischen Fachkräfte“, fordert der Sozialdezernent abschließend.

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