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Wiedereinstieg in den Sportbetrieb in Wiesbaden
Mit der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung von Donnerstag, 7. Mai, hat die hessische Landesregierung für den Wiedereinstieg in den Trainings- und Sportbetrieb neue Regelungen verabschiedet. Als Betreiber der städtischen Sportanlagen bereitet sich die Landeshauptstadt Wiesbaden auf die zeitliche und konkrete Umsetzung der Öffnung vor. Noch sind die Anlagen vorübergehend geschlossen, um alle Anforderungen erfüllen zu können.
Dazu Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende: „Zunächst gilt nach wie vor: Städtische Sportanlagen sind zunächst geschlossen. Ausnahmen gelten lediglich für die bekannten Möglichkeiten des Profi- und Spitzensports. Die Öffnung der Sportanlagen wird jetzt stadtintern geregelt und organisiert. Sie setzt dann eine große Eigenverantwortung und Sorgfalt der Nutzergruppen voraus. Ich kann nur an alle appellieren sich strengstens daran zu halten.“

Über den Zeitpunkt der Öffnung sowie die für das Sporttreiben relevanten Regelungen entscheidet die Landeshauptstadt Wiesbaden in der nächsten Woche. „Wir wollen das so schnell wie möglich organisieren, bitten aber um Verständnis, dass dafür zeitlicher Vorlauf benötigt wird. Wir informieren die Öffentlichkeit und die Vereine umgehend, sobald der Betrieb wieder möglich ist.“


Folgende Leitplanken werden dabei zu berücksichtigen sein:
• Nur der vereinsgebundene Trainingsbetrieb im Freizeit- und Breitensport wird erlaubt. Wettkampfbetrieb ist vom Land untersagt. Die Sportanlagen bleiben für die Öffentlichkeit gesperrt.
• Die bekannten Abstands- und Hygienerichtlinien müssen von den Vereinen eingehalten werden. Der Sport darf zum Beispiel nur kontaktfrei bei einem Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen ausgeübt werden.
• Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten bleiben geschlossen – ausgenommen sind Toiletten.
• Der Zutritt zu den Sportstätten erfolgt nur mit den verantwortlichen Übungsleitungen.
• Die Vorgaben der Fachverbände sind bei der Ausübung der jeweiligen Sportart zwingend einzuhalten.
• Für den Spitzen- und Profisport gelten besondere Bestimmungen. Als Spitzensport gelten dabei nur ausgewählte Athletinnen und Athleten der Bundeskader.

„Die konkreten Regelungen werden derzeit erarbeitet, mit den zuständigen städtischen Behörden abgestimmt und möglichst rasch bekannt gegeben“, so Oberbürgermeister Mende.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
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