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Pressemitteilung

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Wiedereröffnung der städtischen Sportanlagen für Vereine
Städtische Sportanlagen in Wiesbaden stehen Vereinen für den Trainings- und Übungsbetrieb unter der Einhaltung von Auflagen ab frühestens Montag, 18. Mai, zu den vereinbarten Nutzungszeiten wieder zur Verfügung. Die Sportanlagen werden ausschließlich für Vereine geöffnet, nicht für die Öffentlichkeit.
Die hessische Landesregierung hat mit der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung vom 7. Mai den Rahmen für den Wiedereinstieg in den Trainings- und Sportbetrieb im Freien und in Sport- und Turnhallen für die nächsten Wochen geregelt. Die Verordnung gilt aktuell bis zum 5. Juni und steht unter dem Vorbehalt der aktuellen Infektionszahlen. „Daher spielt die strikte Einhaltung der Vorgaben im Eigeninteresse der Sportlerinnen und Sportler eine wesentliche Rolle. Hierbei kommt es auf eine große Eigenverantwortung und Sorgfalt der einzelnen Nutzergruppen sowie das verantwortungsvolle Handeln aller Beteiligten an“, sagt Oberbürgermeister und Sportdezernent Gert-Uwe Mende. „Uns allen ist bewusst, dass die Hürden für einen Wiedereinstieg hoch liegen, doch wir sehen diese als unbedingt notwendig an. Von den Aktiven und Vereinen wird hinsichtlich der Einhaltung der Maßnahmen ein großes Verantwortungsbewusstsein eingefordert. Nur so verhindern wir gemeinsam ein Wiederaufflammen der Pandemie.“

Eine Voraussetzung für die Wiederaufnahme des Trainings- und Übungsbetriebes ist die schriftliche Bestätigung der Vereine, dass sie die Auflagen der Stadt einhalten werden. Diese umfassen unter anderem folgende Punkte: Die zehn Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) sowie die sportartspezifischen Übergangsregeln der jeweiligen Fachverbände sind zwingend einzuhalten. Der Zutritt zu den Sportanlagen erfolgt nur mit und durch die jeweils verantwortliche Übungsleitung. Die Sportanlagen sind während und nach dem Sportbetrieb zu verschließen. Fremden ist der Zugang zu den Sportanlagen nicht zu erlauben, sondern ausschließlich Vereinsmitgliedern. Das städtische Personal vor Ort ist nur im Ausnahmefall und dann telefonisch erreichbar. Ein ausreichend großer Personenabstand von mindestens 1,5 Metern ist jederzeit einzuhalten. Der Trainingsbetrieb darf nur absolut kontaktfrei ausgeübt werden. Die Austragung von Zweikämpfen in den Mannschaftssportarten muss unterbleiben. In Zweikampf- Kontaktsportarten kann nur ein Individualtraining stattfinden. Die konsequente Durchführung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen durch die Nutzer, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten, ist erforderlich. Dazu müssen die Vereine auch entsprechende Desinfektionsmittel vorhalten. Abstandsmarkierungen mit Klebestreifen auf den Hallenböden sind nicht erlaubt. Sofern erforderlich müssen andere geeignete Mittel verwendet werden. Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten bleiben geschlossen, ausgenommen sind Toiletten. Zum Nachweis von Infektionsketten sind Vereine verpflichtet, über die jeweilige Übungseinheit eine Teilnehmerliste (Ort, Datum, Uhrzeit, Namen und Telefonnummern der Übungsleitung und der Teilnehmenden) zu führen und mindestens vier Wochen aufzubewahren und auf Anforderung durch das Gesundheitsamt zur Verfügung zu stellen.

Die Liste mit allen Auflagen und Vorgaben wurde den Vereinen bereits zugesandt und kann auch unter wiesbaden.de/sport eingesehen werden. Die Landeshauptstadt Wiesbaden behält sich vor, die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen und bei Verstoß den Trainingsbetrieb für den gesamten Verein zu untersagen.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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