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Bilanz nach Gaststättenöffnungen
„Ein großes Kompliment an die Gaststättenbetreiber, die die Auflagen sehr gut umgesetzt haben“, zeigt sich Bürgermeister Dr. Oliver Franz nach dem ersten Wochenende, an dem Gaststätten wieder öffnen dürfen, erfreut. Bei den wenigen geringfügigen Verstößen, die die Stadtpolizei bei ihren Kontrollen bisher feststellen konnte, zeigten sich die Gastronomen einsichtig und stellten die Mängel umgehend ab.
So standen noch vereinzelt Pfeffer- oder Salzstreuer auf den Tischen oder es gab Unklarheiten über die Berechnung der Innen- und Außenflächen. Ebenso erfassten nicht alle Wirte die Kundendaten vor der Bestellung.

Leider verhielten sich manche Gäste nicht so vorbildlich wie die Betreiber der Gaststätten. So kam es insbesondere in den Abendstunden im Innenstadtbereich vor den Kneipen zu Problemen. Innerhalb des sogenannten „Schiffchens“ hielten sich teilweise rund 70 bis 80 Personen auf engster Fläche auf. Stadtpolizei und Landespolizei waren beide Nächte vor Ort und versuchten die Gruppen immer wieder aufzulösen. Die Ansprachen und Durchsagen der Stadtpolizei stießen jedoch nicht immer auf offene Ohren, so dass sich in Ausnahmefällen Bußgelder wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsverbot nicht vermeiden ließen. Der Verkauf von Getränken „to go“ in Plastikbechern erschwerte die Situation noch zusätzlich, weil der Müll leider auch in den umliegenden Bereichen verteilt wurde.

In den fast zwei Monaten der Corona-Kontrollen hat die Stadtpolizei insgesamt 8.399 Kontrollen durchgeführt und dabei 572 Verstöße festgestellt. 283 wurde die Verletzung der Versammlungsobergrenze festgestellt. Damit sind rund die Hälfte aller Verstöße in diesem Bereich angesiedelt. Insgesamt wurden von der Stadtpolizei 430 Bußgeldverfahren eingeleitet.

Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister Dr. Oliver Franz appellieren an die Wiesbadenerinnen und Wiesbadener sich an die bestehenden Vorschriften zu halten: „Es kann nicht sein, dass das Verhalten einiger Unbelehrbarer zu restriktiveren Maßnahmen und damit zum Nachteil der Mehrheit führt, die sich an die Regeln hält“. Die Kontaktbeschränkungen und die Hygienevorschriften seien trotz der Lockerungen weiterhin in Kraft und die Wiedereröffnungen von Restaurants, Cafés und Gaststätten - unter Auflagen - dürften nicht zu Verstößen führen.

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Herausgeber:
Pressereferat
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