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OB Mende zufrieden über Wegfall der Fünf-Quadratmeter-Regel – Konzept für mobile Gastronomiestände nimmt Form an
Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende zeigt sich erfreut über den Wegfall der hessischen Fünf-Quadratmeter-Abstandsregel im Innen- und Außenbereich von Gaststätten. „Ich bin froh, dass eine Angleichung an den bundesweiten Standard erfolgt ist, was ein dringlicher Wunsch der Wiesbadener Gastronomen war“, so Mende. In allen anderen Bundesländern galten schon bisher die aktuellen Abstandsregeln von 1,5 Metern, eine Fünf-Quadratmeter-Regel gab es sonst nirgends.
„Wir hatten intensiven Kontakt mit Wiesbadener Gastronomen und dem Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen und haben deren Bedenken der Landesregierung mitgeteilt. Wir sind zufrieden, dass die kommunalen Hinweise von der Landesregierung aufgegriffen worden sind und jetzt pragmatische Regeln zugunsten der Gastronomie geschaffen worden sind. Damit geht allerdings auch eine wachsende Verantwortung der Wirte für die Einhaltung der weiteren Hygienevorschriften einher“, betont der Oberbürgermeister.

Das angekündigte Konzept für die Unterstützung von Schaustellerbetrieben nimmt Form an. Der Verwaltungsstab hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 27. Mai, dafür entschieden, den Schaustellern geeignete Flächen im Stadtgebiet für mobile Gastronomie zur Verfügung zu stellen. Es sollen zunächst acht bis neun zusätzliche Plätze geschaffen werden, die auch unter Einhaltung der Hygienevorschriften im Stadtgebiet umgesetzt werden können. Hierzu zählen mit je einem Stand der Faulbrunnenplatz, der Kochbrunnenplatz, der Luisenplatz in Höhe der Haltestellen, der Platz der deutschen Einheit, der Warme Damm in Höhe des Schillerdenkmals sowie mit zwei bis drei Ständen die Reisinger Anlagen.

Die Plätze wurden so ausgewählt, dass Fußgängerverkehre nicht behindert werden und der Mindestabstand eingehalten werden kann. Aus selbigem Grund sind andere Plätze, wie beispielsweise der Mauritiusplatz oder Plätze in der Kirchgasse, einstimmig als ungeeignet eingestuft worden. Wichtig ist außerdem, dass ausschließlich Stände mit Lebensmitteln „to go“ zum Zuge kommen, das heißt, jegliche Verweilmöglichkeiten werden ausgeschlossen (Stühle, Bänke, Stehtische). Auch hinsichtlich der Getränke bestand Einigkeit, dass ausschließlich alkoholfreie Getränke ausgeschenkt werden dürfen.

„Es ist uns ein wichtiges Anliegen, mit dieser Maßnahme die Schaustellerverbände in dieser schweren Zeit durch ein unkompliziertes Verfahren zu unterstützen“, betont Verkehrsdezernent Kowol und lobt die gute Zusammenarbeit der Ämter. „Hiervon profitieren nicht nur die Schausteller, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt.“

Die Anträge werden bei der Straßenverkehrsbehörde für alle flächenverwaltenden Ämter gebündelt angenommen unter strassenverkehrsbehoerde@wiesbaden.de; die einzelnen Plätze werden dann per Losverfahren bestimmt. Der ausgeloste Platz soll jeweils für vier Wochen zugewiesen werden. Die Antragstellenden werden über den ausgelosten Platz informiert und erhalten anschließend vom zuständigen Amt eine Genehmigung. Kommen in der Zwischenzeit keine neuen Anträge hinzu, kann der Platz verlängert werden. Kommen neue Anträge hinzu, muss natürlich für alle Plätze neu ausgelost werden.

Um eine umfassende Information zu gewährleisten und bestmögliche Transparenz für das Verfahren zu entfalten, wird zusätzlich Kontakt zum Schaustellerverband Wiesbaden e.V. und Landesverband für Markthandel und Schausteller Hessen e.V. aufgenommen, um das Verfahren umfassend zu erläutern. Weiterhin werden die bei der Straßenverkehrsbehörde bereits vorliegenden Anträge geprüft, die Antragstellenden auf die oben genannten Punkte hingewiesen und geklärt, ob sie unter diesen Voraussetzungen weiterhin ihren Antrag aufrecht erhalten möchten.

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Herausgeber:
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65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
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