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Betreuende Grundschule und Grundschulkinderbetreuung des Amtes für Soziale Arbeit stellen Betreuung an Tagen mit Präsenzunterricht sicher
„Wir wollen ab sofort an Tagen mit Präsenzunterricht im Anschluss auch die Betreuung bis zum Nachmittag sicherstellen. Je nach bestehendem Betreuungsvertrag endet die Betreuung für die Grundschulkinder um 15 oder 17 Uhr“, beschreibt Sozialdezernent Christoph Manjura die veränderte Ausrichtung des Amtes für Soziale Arbeit, die sich aus der in dieser Woche stattfindenden, teilweisen Schulöffnung für die Grundschuljahrgänge 1 bis 3 ergibt.
Nachdem die städtischen Mitarbeitenden der Abteilung „Betreuende Grundschulen“ und die beauftragten freien Träger und Fördervereine der Abteilung „Grundschulkinderbetreuung und ganztägige Angebote“ in den vergangenen elf Wochen die Lehrkräfte bei der Notbetreuung an den Schulen unterstützt und auch Kontakt zu Kindern und Familien gehalten hatten, gelte es nun, die durch die Begleitumstände der Corona-Pandemie mitunter begrenzten personellen Ressourcen wieder auf die originären Aufgaben zu konzentrieren.

„Mein Dank gilt den Mitarbeitenden der beiden Abteilungen, an den Betreuenden Grund-schulen, bei den freien Trägern und Fördervereinen der Grundschulkinderbetreuung für ihre engagierte Arbeit. Sie alle haben in dieser außergewöhnlichen Zeit einmal mehr bewiesen, dass Grundschulen in Wiesbaden ohne sie längst nicht mehr denkbar sind“, betont Manjura.
Aufgrund der vom Land Hessen vorgegebenen Restriktionen im Schulbetrieb und der zu treffenden Hygiene- und Abstandsmaßnahmen ist darüber hinaus – beispielsweise an den Tagen ohne Präsenzunterricht - leider kein weiteres Betreuungsangebot möglich“, sagt Manjura und weist darauf hin, dass es auch weiterhin Einschränkungen geben wird.

Die Betreuung an Tagen des Präsenzunterrichts beginnt ab 11.30/11.45 Uhr; eine Frühbetreuung kann nicht stattfinden. Da der Präsenzunterricht zum Teil bereits um 9.30 Uhr endet, werde dies sicherlich zu Herausforderungen an den Schulen führen. Grundsätzliche habe die Schule die Zwischenzeiten zu überbrücken beziehungsweise in Einzelfällen Absprachen mit dem jeweiligen Träger der Grundschulkinderbetreuung zu treffen.

„Weiterhin wollen wir uns als Amt für Soziale Arbeit, das in Wiesbaden auch die Funktion des Jugendamts innehat, bei der Notfallbetreuung für die Kinder einsetzen, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des zuständigen Jugendamtes oder der zuständigen Schulpsychologin oder des zuständigen Schulpsychologen zur Sicherung des Kindeswohls dringend erforderlich ist“, beschreibt der Sozialdezernent ein zusätzliches Einsatzfeld.

Ebenfalls mache man sich bereits Gedanken über die immer näher rückenden Sommerferien. „Wir wollen gerne, wie sonst auch, eine dreiwöchige Ferienbetreuung an den Grundschulen anbieten“, betont Manjura. Allerdings sei die Rechtslage im Hinblick auf die dafür notwendige Nutzung des Schulgeländes in den Sommerferien nicht eindeutig. „Das Hessische Kultusministerium sollte hier schnellstmöglich für Klarheit sorgen. Das sehr reduzierte Angebot an Präsenzunterricht ist bildungs- und gesellschaftspolitisch ohnehin schon ein Schlag ins Kontor - für herkunftsbenachteiligte Kinder genauso wie für berufstätige Eltern. Da sollte das Land wenigstens schnellstmöglich die Grundlagen dafür schaffen, dass wir ein abwechslungsreiches Ferienprogramm an den Schulen für die Kinder samt verlässlicher Betreuungszeiten für die Eltern anbieten können", fordert Manjura abschließend.

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