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Allgemeinverfügung: Keine Wasserentnahme aus Gewässern
Aufgrund einer ab sofort geltenden Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Wiesbaden darf aus Bächen und Seen im Stadtgebiet vorerst grundsätzlich kein Wasser entnommen werden. „Die seit langem anhaltende Trockenheit, für die kein Ende abzusehen ist, macht diesen Schritt erforderlich“, sagt Umweltdezernent Andreas Kowol.
Der Naturhaushalt kann nachhaltig gestört werden, wenn unter den gegebenen Bedingungen Wasser entnommen wird. Einige Bäche im Stadtgebiet sind bereits infolge der regenarmen Sommer 2018 und 2019 trockengefallen oder zu einem Rinnsal verkommen. Wer gegen das Verbot verstößt, riskiert ein Bußgeld bis zu 100.000 Euro. Das Verbot gilt auch für die Nutzerinnen und Nutzer der Grundstücke, die direkt an den Gewässern liegen.

Bestimmte Ausnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs sind vorgesehen; so darf trotz des Verbotes weiterhin Vieh getränkt und Wasser mit Handgefäßen wie beispielsweise einer Gießkanne geschöpft werden. Entnahmen aus Flüssen sind zuvor bei der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen. Die Besitzerinnen und Besitzer eines Wasserentnahmerechtes sind ausdrücklich dazu aufgerufen, die in ihren Entnahmeerlaubnissen geltenden Bestimmungen bei Niedrigwasser einzuhalten und sparsam mit dem entnommenen Wasser umzugehen. Zudem kann die Untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Wiesbaden auf Antrag Ausnahmen genehmigen; dazu und zu weiteren Fragen rund um das Thema Wasserentnahme berät die Behörde gerne, Telefon (0611) 313805, E-Mail wasserbehoerde@wiesbaden.de.

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Herausgeber:
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der Landeshauptstadt Wiesbaden
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65183 Wiesbaden
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