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Corona: Weitere Lockerungen für den Vereinssport
Ab Samstag, 1. August, werden die Corona-Regeln für den Vereinssport auf und in städtischen Sportanlagen weiter gelockert. Unter anderem wird der Trainings- und Wettkampfbetrieb für alle Sportarten ohne Einschränkungen der Personenzahl freigegeben. Vereine müssen allerdings weiterhin ein Hygienekonzept erarbeiten und umsetzen. Beim Betreten oder Verlassen der Sportstätten müssen Warteschlangen vermieden werden. Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume können nur unter Beachtung der Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) genutzt werden. Das heißt, der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
Vereine können sich an den „DOSB Leitplanken zur Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sportbetriebs“ orientieren, an den „DOSB Leitplanken für den Hallensport“, den „DOSB Leitplanken Wettkampf“ sowie den „Sportartspezifischen Übergangsregeln der Spitzensportfachverbände“. Die Leitplanken und Regeln ersetzen jedoch nicht die gesetzlichen Verordnungen des Landes Hessen oder die spezifischen Maßnahmen der Landeshauptstadt Wiesbaden.

Auch für Veranstaltungen müssen die RKI-Empfehlungen zur Hygiene beachtet werden. Die Teilnehmerzahl darf 250 Personen nicht übersteigen (inklusive Mannschaften, Betreuern, Schiedsrichtern, Ordnungsdiensten, ...). Sollen mehr Personen an der Veranstaltung teilnehmen, muss ein Hygienekonzept beim Gesundheitsamt unter Verwaltungsstab.Corona@wiesbaden.de vorgelegt und genehmigt werden. Unabhängig davon muss sichergestellt werden, dass der gebotene Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind. Jeder Person sollen drei Quadratmeter zur Verfügung stehen. In geschlossenen Räumen müssen Zuschauerplätze eingenommen und personalisiert vergeben werden. Aneinanderliegende Plätze dürfen nur Personen nutzen, denen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum gestattet ist. Sie müssen zu anderen Personen oder Gruppen einen Abstand von 1.5 Metern wahren. Veranstalter müssen außerdem Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmenden erfassen sowie Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen treffen und umsetzen. Außerdem müssen sie Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen gut sichtbar anbringen.

Die Liste mit allen Auflagen und Vorgaben wurde den Vereinen bereits zugesandt und kann auch unter wiesbaden.de/sport eingesehen werden. Antworten auf häufige Fragen stehen auch beim Landessportbund Hessen unter www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/ zur Verfügung.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden behält sich vor, die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen und bei Verstoß den Trainingsbetrieb für den gesamten Verein zu untersagen.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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