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Pressemitteilung

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Waldbrand-Warnstufe 4: Grillverbot auf allen öffentlichen Grillplätzen
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass Niederschläge abnehmen und die Trockenheit lokal sehr unterschiedlich sein kann. Um hier für die Zukunft besser gerüstet zu sein, hat die Landeshauptstadt Wiesbaden, angelehnt an den Index der Feuergefahr für Wald und Grasland, ein angepasstes System für die Beurteilung der Brandgefahr sowie die Ergreifung entsprechender Maßnahmen entwickelt. Dieses wurde vom Magistrat in seiner Sitzung am Dienstag, 28. Juli, beschlossen.
Aktuell gilt für Wiesbaden die Waldbrand-Warnstufe 4: Die Grillplätze in und am Wald wurden bereits aufgrund der anhaltenden Trockenheit geschlossen. Ab sofort gilt für die restlichen öffentlichen Grillplätze ein absolutes Grillverbot. Das gilt auch für Gasgrills oder ähnliche Grills. Zum Schutz des Waldes ist das Rauchen im Wald ganzjährig verboten. Ordnungskräfte werden die Plätze verstärkt kontrollieren.

Auch für Veranstalter gilt ein Grillverbot für Kohlegrills. Ebenso ist das Grillen in Pavillons oder Zelten untersagt. Foodtrucks oder Anhänger mit festem Boden sind hiervon ausgenommen. Veranstalter müssen die Stellflächen ausreichend bewässern. Die Stellflächen anderer Fahrzeuge zum Auf- und Abbau sind ebenfalls ausreichend zu bewässern. Veranstalter müssen zusätzliche Löschmittel - zusätzliche Feuerlöscher, gefüllte Wassereimer - vorhalten. Gegebenenfalls sind Grasflächen vor Veranstaltungsbeginn ausreichend zu bewässern. Das Abbrennen von Feuerwerk/Pyrotechnik ist grundsätzlich verboten; Ausnahmen sind mit dem Umweltamt abzustimmen. Gaststätten und Kleingärten in Waldnähe - 100 Meter Luftlinie - dürfen keine Feuer beziehungsweise Pyrotechnik entzünden.

Der Waldbrandgefahrenindex (WBI) als auch der Grasland-Feuer-Index (GFI) beschreiben das meteorologische Potenzial für die Gefährdung durch Waldbrand beziehungsweise die Feuergefährdung von Freiflächen, wie etwa Wiesen. Die Brandgefahr wird in fünf Gefahrenstufen angezeigt: von 1 = sehr geringe Gefahr bis 5 = sehr hohe Gefahr. Der WBI und der GFI dienen den für die Waldbrandvorsorge verantwortlichen Landesbehörden zur Einschätzung der Waldbrandgefahr und zur Herausgabe von Warnungen. Die Warnstufen 1 und 2 machen keine Maßnahmen erforderlich. In den weiteren Warnstufen werden jeweils unterschiedliche Maßnahmen ergriffen beziehungsweise angeordnet, in der Stufe 3 werden Waldgrillplätze geschlossen, in Stufe 4 gilt eine generelles Grillverbot auf öffentlichen Grillplätzen, in Stufe 5 gelten neben dem Grillverbort strenge Auflagen für Veranstalter.

Nähere Informationen zur aktuellen Situation und zur Erläuterung der einzelnen Warnstufen können Interessierte im Internet unter www.wiesbaden.de/waldbrandgefahr finden.

Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
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