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Pressemitteilung

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Förderung von Elektromobilität durch Land und Bund für Unternehmen
Das Land Hessen startet den neuen Förderaufruf „Innovative Lade- und Betankungstechnologien für klimafreundliche Antriebe“. Um die Nutzung der Elektromobilität in Wirtschaft und Gesellschaft zu forcieren, fördert das Land Hessen die Entwicklung innovativer Technologien, Produkte und Verfahren.
„Es werden Innovationen gesucht, die das Laden und Betanken von Elektro- und Wasserstofffahrzeugen intelligenter, schneller und sicherer machen. Der Förderaufruf richtet sich an alle Unternehmen, Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen in Hessen, die mittels technischer Innovationen einen Beitrag zur Verbesserung des Gesamtsystems ‚Laden‘ oder ‚Tanken‘ von Elektro- beziehungsweise Brennstoffzellenfahrzeugen leisten möchten“, verweist Bürgermeister und Wirtschaftsdezernent Dr. Oliver Franz auf die Förderung.

Förderfähig sind Forschungsprojekte und Pilotprojekte, die disruptive Lade- und Tankkonzepte aufbauen und erproben. Dabei kann es sich um Verbundprojekte oder auch Einzelprojekte von Unternehmen handeln. Das Antragsverfahren erfolgt zweistufig. Zunächst ist eine Projektskizze bis zum 8. Oktober bei der Hessen Agentur einzureichen. Weitere Informationen unter: https://www.innovationsfoerderung-hessen.de/elektromobilitaet

Neben dem Förderaufruf des Landes Hessen hat auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) am 4. August einen weiteren Aufruf gestartet. Die „Förderung von Elektro-Nutzfahrzeugen für Handwerksunternehmen und KMU“ erfolgt im Rahmen der neuen Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen und klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur. Ziel ist es, den Verkehrssektor sukzessive auf klimafreundliche Technologien umzustellen.
„Der bereits fünfte Förderaufruf zur Beschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen und betriebsnotwendiger Infrastruktur richtet sich gezielt an Handwerksunternehmen, handwerksähnliche sowie klein- und mittelständische Unternehmen. Unterstützt werden jene, die zeitnah ihre konventionelle Fahrzeugflotte auf elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge umstellen und dazu auch Investitionen in die für den Betrieb notwendige Ladeinfrastruktur tätigen wollen“, so Dr. Franz.
Das Förderverfahren des BMVI wird als Windhund-Verfahren umgesetzt, das heißt die Vergabe der Fördermittel erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs förderfähiger, vollständiger und fristgerecht eingereichter Anträge, bis die zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht sind. Bewerbungen sind bis zum 14. September möglich. Weitere Informationen gibt es unter: https://www.now-gmbh.de/de/bundesfoerderung-elektromobilitaet-vor-ort/foerderrichtlinie

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Herausgeber:
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