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Umgang mit SARS-CoV-2-Infektionen in Schulen
Im gesamten Stadtgebiet Wiesbadens sind Schulen von SARS-CoV-2-Infektionen betroffen, sodass einige Klassen bereits durch das Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt wurden. Reihentestungen, die auf Veranlassung des Gesundheitsamtes vergangene Woche durchgeführt wurden, konnten bestätigen, dass sich in dem Zusammenhang nur in Ausnahmefällen weitere Personen infiziert haben.
„Die Hygienekonzepte und die Umsetzung in den Wiesbadener Schulen scheinen derzeit ausreichenden Schutz vor Ansteckung zu gewährleisten“, so Dr. Kaschlin Butt, Leiterin des Wiesbadener Gesundheitsamtes. Das Vorgehen bei Verdachtsfällen in Klassen oder bestätigten positiven Fällen bereitet scheinbar immer noch viel Anlass zu Sorge. „Wir erhalten sehr viele Anrufe besorgter Eltern und Klassenleitungen, die verunsichert sind“.

Zunächst wird differenziert zwischen Verdachtsfällen und bestätigt positiv getesteten Schülern und Lehrkräften. Verdachtsfälle haben für die Klassen und Schulen erst einmal keine Auswirkungen. Das betroffene Kind wird, wie bei anderen Erkrankung auch, aus der Schule genommen, sucht einen Arzt auf und lässt sich auf das SARS-CoV-2-Virus testen. Ist das Ergebnis negativ kann das Kind, sobald es sich gesund fühlt, wieder den Unterricht besuchen. „Bis das Ergebnis vorliegt und die Abklärung auf eine etwaige Infektionsmöglichkeit mit dem SARS-CoV-2 Virus erfolgt ist, bitten wir alle Eltern darum, Ruhe zu bewahren“, betont Dr. Butt.

„Nur bei Bestätigung einer Infektion oder bei stark begründetem Verdacht einer Infektion veranlasst das Gesundheitsamt weitere Maßnahmen“. Hierfür nehmen die Mitarbeitenden der für den Wohnort der Betreffenden zuständigen Gesundheitsämter direkt Kontakt mit den Familien auf. Für die Schulleitungen der Wiesbadener Schulen ist das Gesundheitsamt Wiesbaden weiterhin der Ansprechpartner.

Die Schulleitung wird durch die Eltern oder das Gesundheitsamt informiert. Alle Kinder und Lehrkräfte, die in dem vom Gesundheitsamt festgelegten Zeitraum ungeschützten Kontakt hatten, gelten als Kontaktpersonen. Die Eltern werden durch die Schulleitung informiert und die Kinder von den Eltern abgeholt. Das Gesundheitsamt erhält eine vollständige Kontaktliste der Klasse und weiterer Kontaktpersonen. „Auch hier bitten wir darum, Ruhe zu bewahren und nicht in Sorge Kinderärzte, Teststellen und das Gesundheitsamt anzurufen“. Das Quarantänemanagement des Gesundheitsamts nimmt mit allen Eltern individuell Kontakt auf. „Seien Sie bitte nicht beunruhigt, wenn die Abarbeitung eine Weile dauert“. In diesem Telefonat können viele offene Fragen geklärt werden. Bei Schülerinnen und Schülern Wiesbadens, die in einem Nachbarkreis wohnen, sind die dortigen Gesundheitsämter zuständig.

Die Quarantänezeit der Kontaktpersonen sowie des betreuenden Personals beträgt 14 Tage, unabhängig davon, ob ein negatives Testergebnis vorliegt oder nicht. Hintergrund ist der gegebenenfalls zu frühe Testtermin, bevor die Viruslast entsprechend hoch ist und erkannt wird. Damit arbeitet das Gesundheitsamt strikt nach den Vorgaben des Robert-Koch-Institutes. Die Eltern und weitere Kinder der Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne und können weiterhin an den Arbeitsplatz oder in Kindergärten und Schulen. Lediglich die Familie des infizierten Kindes muss ebenfalls in vierzehntätige Quarantäne.

Reihentestungen wurden in den ersten zwei Wochen, auch aufgrund der vielen Reiserückkehrenden, durch das Gesundheitsamt für alle betroffenen Klassen angeboten. Es zeigte sich, dass dadurch nur sehr wenige weitere positive Fälle aufgedeckt werden konnten – ob diese durch den Kontakt mit dem ersten infizierten Kind in der Klasse entstanden sind, ist dabei nicht gesichert. Die Hygieneregeln in den Schulen reichen aus. Aktuell finden keine weiteren Reihentestungen statt, da diese die Quarantänezeit nicht verkürzen und für die Eltern und Testlabore einen erheblichen Aufwand darstellen. „Sollte ein Kind Symptome bekommen ist direkt der Kinderarzt zu kontaktieren und kann eine Testung veranlassen und abrechnen“, führt Dr. Butt abschließend aus.

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