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Verlängerung des Besuchsverbots in Wiesbadener Kliniken
Das Besuchsverbot in Wiesbadener Kliniken wird bis zum 18. Oktober verlängert. Diese Entscheidung wurde in enger Abstimmung mit den Wiesbadener Kliniken, die diesen Wunsch erneut an das Gesundheitsamt herangetragen hatten, getroffen und wird zum kommenden Wochenende entsprechend umgesetzt.
„Die Fallzahlen der vergangenen Tage sind zwar recht niedrig, doch aktuell betreffen die Infektionen insbesondere junge Menschen mit keinen bis wenigen Symptomen“, sagt Dr. Kaschlin Butt, Amtsleiterin des Wiesbadener Gesundheitsamtes. Dies hat zur Folge, dass sich im Wiesbadener Stadtgebiet durchaus unerkannte Covid-19-Fälle bewegen, die die Kliniken gegebenenfalls zu Besuchszwecken aufsuchen. Die Akutversorger stehen aktuell der Situation gegenüber, dass mit dem beginnenden Herbst mit einer besonderen Auslastung zu rechnen ist, mit gleichzeitigem krankheitsbedingtem Personalausfall. Sollte es in den Kliniken zu einem Covid-19-Ausbruch kommen, kann die Versorgung der Patientinnen und Patienten gegebenenfalls nicht mehr vollumfänglich aufrecht gehalten werden. Hinzu kommt die Gefährdung der bereits geschwächten Personen in stationärer Behandlung.

Im Gegensatz zu anderen Einrichtungen, wie beispielsweise Schulen oder Kindertagesstätten, können die Infektionsketten nicht radikal durch eine komplette Schließung der Klinik unterbrochen werden. Auch ist zu berücksichtigen, dass für die meisten Menschen eine freie Wahlmöglichkeit für eine klinische Behandlung nicht besteht, da die Folgen einer Nichtbehandlung gravierend sein können.

Zum Schutz der Patientinnen und Patienten sowie des medizinischen Personals, wird das Besuchsverbot daher noch einmal um drei Wochen verlängert.

Dieses betrifft weiterhin nicht die Eltern minderjähriger Kinder oder besondere Personengruppen wie Seelsorgerinnen und Seelsorger, Betreuerinnen und Betreuer, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare, Standesbeamtinnen und Standesbeamte, Bestatterinnen und Bestatter, Personen im Rahmen ihrer Behandlung in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung nach § 37b Abs. 2 SGB V oder sonstige Personen, denen aus beruflichen oder therapeutischen Gründen oder aufgrund hoheitlicher Aufgaben Zugang zu gewähren ist.

Geburten sind von der Verordnung ebenfalls nicht stark betroffen. Die werdenden Mütter dürfen eine Vertrauensperson an ihrer Seite haben. Besondere Ereignisse, wie beispielsweise die Überbringung schwerer Diagnosen oder Sterbeprozesse, können ebenfalls in Begleitung stattfinden. Für alle Besuche in der Klinik gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln. Die gesamte Verfügung kann auf der Homepage der Stadt Wiesbaden eingesehen werden, www.wiesbaden.de/leben-in-wiesbaden/gesundheit/gesundheitsfoerderung/corona-pressemitteilungen-verfuegungen.php

„Den Entscheidungsträgern ist bewusst, die Situation für die betroffenen Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige durchaus schwierig ist“, betont Dr. Butt. „Bitte sprechen Sie in besonderen Fällen mit den Kliniken. Je nach Schwere der Situation kann dort eine Ausnahme erfolgen.“

Zukünftig hoffen die Klinikleitungen auf den Einsatz von Schnelltests am Klinikeingang. Aktuell arbeiten diese jedoch noch nicht zuverlässig genug.

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Herausgeber:
Pressereferat
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65183 Wiesbaden
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