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Corona: Informationen zu neuen Maßnahmen des Landes sowie der Fallzahlenberechnung
Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Wiesbaden hat am Mittwoch, 14. Oktober, getagt und informiert im Folgenden über neue Corona-Maßnahmen des Landes sowie die Fallzahlenberechnung für Wiesbaden.
Wie bereits am Montag, 12. Oktober, angekündigt, wird das Besuchsverbot für Wiesbadener Kliniken bis Sonntag, 1. November, verlängert. Der Stab hat darüber hinaus heute keine weiteren Maßnahmen beschlossen, also auch nicht die Ausweitung des Besuchsverbots auf Pflegeeinrichtungen. Details dazu werden noch mit Betreibern der Einrichtungen geklärt. Der Stab beobachtet das Infektionsgeschehen in Wiesbaden und im Rhein-Main-Gebiet genau und wird gegebenenfalls in seiner nächsten Sitzung am Freitag, 16. Oktober, weitere Schritte diskutieren. „Falls notwendig, beschließen wir als Stadt weitere Maßnahmen mit Augenmaß. Ziel ist es dabei immer, die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger zu schützen und gleichzeitig die Belastungen für Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Statt städtischer Regelungen würde ich es allerdings bevorzugen, dass das Land verbindlichere Vorgaben macht und sein Präventions- und Eskalationskonzept konkretisiert. Nur so kann verhindert werden, dass es in Hessen und im Rhein-Main-Gebiet zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen auf kommunaler Ebene kommt“, sagt Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz. Im Präventions- und Eskalationskonzept des Landes sind keine konkreten Maßnahmen genannt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz bestimmte Grenzwerte überschreitet. Es ist lediglich von „erhöhter Aufmerksamkeit“, „erweiterten Maßnahmen“ oder einem „konsequenten Beschränkungskonzept“ die Rede.

Unabhängig vom Präventions- und Eskalationskonzept hat das Land Hessen neue Maßnahmen angekündigt, die ab Montag, 19. Oktober, gelten sollen, und zwar bis Sonntag, 31. Januar 2021. Die Landesregelungen sehen unter anderem vor, dass private Feiern außerhalb der eigenen Wohnung auf maximal fünfzig Personen begrenzt werden. Es werden keine Ausnahmen von dieser Regel genehmigt. Für Feiern in privaten Räumen wird eine Höchstteilnehmerzahl von 25 Personen dringend empfohlen. Die bisherige Drei-Quadratmeter-Regelung in Geschäften sowie bei Veranstaltungen oder Kulturangeboten wie Theater, Konzerten oder Kinos entfällt. Es gelten stattdessen die allgemeinen Abstands- und Kontaktregeln. Für Clubs und Tanzlokale gelten künftig die gleichen Regeln wie für die Gastronomie. Das bedeutet, diese können Gäste unter den geltenden Maßnahmen genau wie Bars und Restaurants bewirten. Tanzveranstaltungen sind aber nach wie vor verboten. Dafür sind räumliche Vorkehrungen zu treffen. Die Öffnung muss durch das örtliche Gesundheitsamt genehmigt werden. Die Bevölkerung soll zur Angabe korrekter Kontaktdaten ausdrücklich verpflichtet werden. Die Angabe falscher Daten wird fortan als Ordnungswidrigkeit geahndet. Gastronomen erhalten die Befugnis, aus gegebenem Anlass den Personalausweis ihrer Gäste zu kontrollieren. In Schulen gilt weiterhin eine Maskenpflicht außerhalb der Klassenzimmer, beispielsweise auf den Schulhöfen oder in den Gängen. Vor Ort können Ausnahmen bestimmt werden. Die neue Verordnung stellt klar: Beim Essen und Trinken darf auch auf dem Schulhof der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden. Gleiches gilt, wenn dies zu schulischen Zwecken erforderlich ist. Beim Thema Reisebestimmungen und Beherbergungsverbot gilt, dass die bestehenden Regelungen bestehen bleiben. Weitere Maßnahmen und Details dazu stehen unter www.hessen.de/presse/pressemitteilung/massnahmen-zur-bekaempfung-des-corona-virus-angepasst zur Verfügung.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden veröffentlicht seit dem Frühjahr unter wiesbaden.de/coronavirus die täglichen Corona-Fallzahlen im Stadtgebiet. Die Berechnung der Sieben-Tage-Inzidenz und weiterer Werte basiert auf den Tagen, an denen Personen erste Symptome aufweisen. Diese städtische Berechnungsmethode zielt auf die Bestimmung der Infektiosität der Infizierten ab und unterscheidet sich von der des Landes. Für das Land ist ausschließlich der Tag ausschlaggebend, an dem ein Laborbefund (positives Testergebnis) vorliegt. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Angenommen, eine Frau zeigt am 1. Oktober erste Symptome, zum Beispiel Husten. Am 3. Oktober geht die Frau zum Arzt, am 4. Oktober erfolgt ein Abstrich für einen Coronatest und am 5. Oktober liegt das Testergebnis dem Gesundheitsamt Wiesbaden vor. Das Land Hessen datiert die Neuinfektion auf den 5. Oktober, das Gesundheitsamt auf den 1. Oktober.

Die Fallzahlen der Stadt und des Landes haben sich aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsmethoden in der Vergangenheit immer mal wieder leicht unterschieden, jedoch nicht in dem Umfang wie in den vergangenen Tagen. Aus diesem Grund veröffentlicht die Landeshauptstadt Wiesbaden ab Donnerstag, 15. Oktober, unter wiesbaden.de/coronavirus die Fallzahlen sowohl nach der Berechnungsmethode der Stadt als auch nach der des Landes. Die Zahlen nach der Berechnungsmethode des Landes waren und sind ausschlaggebend für das Ergreifen von Maßnahmen nach dem hessischen Präventions- und Eskalationskonzept. Die Zahlen nach der städtischen Berechnungsmethode werden genutzt, um die Lage vor Ort detaillierter einschätzen zu können. Sie sind außerdem ausschlaggebend dafür, welche Farbe die städtische Corona-Warnampel anzeigt.

Unabhängig davon gilt, dass das Robert Koch-Institut (RKI) bei der Berechnung der Wiesbadener Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000-Einwohner mit einer Einwohnerzahl von 278.474 Personen rechnet. Laut dem Amt für Statistik und Stadtforschung wohnten am 30. September 2020 in Wiesbaden jedoch 291.126 Personen. Grundlage für die städtische Berechnung der Sieben-Tage-Inzidenz sind 291.126 Personen.

Das Gesundheitsamt ist telefonisch unter (0611) 312828 erreichbar; montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie an den Wochenenden von 9 bis 13 Uhr. Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona stehen auch unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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