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Corona: Neue Maßnahmen beschlossen
Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Wiesbaden hat am Freitag, 16. Oktober, getagt und weitere Maßnahmen beschlossen.
Die Infektionslage in Wiesbaden hat sich seit August zunehmend verschärft. Allein in den letzten sieben Tagen kamen 159 neue positive Labormeldungen hinzu. Die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage (7-Tage-Inzidenz) erhöhte sich damit auf 54,6. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 schreibt das Präventions- und Eskalationskonzept des Landes Hessen „erweiterte Maßnahmen“ und ab einer 7-Tage-Inzidenz von 50 „konsequente Beschränkungskonzepte“ vor. Zusätzlich verständigten sich die kreisfreien Städte und Landkreise im Rhein-Main-Gebiet am Donnerstag, 15. Oktober, darauf, dass bei bestimmten Inzidenzen einheitliche Corona-Maßnahmen erlassen werden. Ziel dieser Einigung ist es, einen lokalen Flickenteppich an Regelungen zu vermeiden.

Aus diesen Gründen hat der Verwaltungsstab folgende Maßnahmen beschlossen, die ab Montag, 19. Oktober, bis Sonntag, 1. November, gelten.

Schülerinnen und Schüler ab einschließlich der fünften Jahrgangsstufe müssen auch während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das gilt auch für Lehrerinnen und Lehrer sowie weiteres pädagogisches Personal. Die Masken müssen nicht getragen werden, wenn im Klassenraum die Abstands- und Hygieneregeln des Robert Koch-Instituts dauerhaft eingehalten werden können, insbesondere ein Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern.

Der praktische Sportunterricht ist in allen Schulen für alle Jahrgänge in geschlossenen Räumen wie Turnhallen und Schwimmbädern untersagt. Der praktische Sportunterricht darf nur im Freien und kontaktfrei abgehalten werden. Auch dabei muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Ab Montag sind außerdem beim Trainings- und Wettkampfbetrieb des Profi-, Spitzen- und Amateursports in geschlossenen Räumen keine Zuschauer mehr zugelassen. Ausgenommen davon sind Begleitpersonen der Sportlerinnen und Sportler, insbesondere Betreuer, Trainer sowie maximal zwei Aufsichtspersonen beziehungsweise Erziehungsberechtigte bei Minderjährigen. Beim Trainings- und Wettkampfbetrieb des Profi-, Spitzen- und Amateursports im Freien sind maximal hundert Zuschauer zugelassen.

Es gilt außerdem weiterhin das Besuchsverbot für Wiesbadener Kliniken und die Maskenpflicht an Bushaltestellen.

Details der Regelungen stehen in Allgemeinverfügungen. Diese können auf wiesbaden.de/coronavirus unter dem Punkt „Pressemeldungen und Verordnungen“ heruntergeladen werden. Details zu weiteren Maßnahmen, die das Land beschlossen hat, hat die Landeshauptstadt Wiesbaden am Mittwoch, 14. Oktober, in einer Pressemitteilung veröffentlicht. Die Landesverordnungen können unter www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen heruntergeladen werden. Der Verwaltungsstab wird die Entwicklung der Fallzahlen über das Wochenende weiter beobachten, am Montag, 19. Oktober, erneut tagen und über weitere Maßnahmen befinden, zum Beispiel weitere Kontaktbeschränkungen sowie Alkoholverkaufs- und/oder –konsumverbote. Bereits beschlossen, aber noch nicht verfügt wurde die Begrenzung von Besuchen in Alten- und Pflegeheimen auf maximal drei Besuche pro Woche für jeweils eine Stunde und maximal zwei Personen pro Besuch. Hierzu sollen die Träger der Einrichtungen nochmals gehört werden. „Alle Maßnahmen, die wir als Stadt beschließen, haben zwei Ziele: Sie sollen die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger schützen und gleichzeitig die Belastungen für Unternehmen so gering wie möglich halten“, sagt Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz.

Die Kommunen im Rhein-Main-Gebiet haben nicht nur einheitliche Maßnahmen bei bestimmten Inzidenzen beschlossen, sondern sich auch auf eine einheitliche Datenbasis geeinigt. Die Landeshauptstadt Wiesbaden veröffentlicht seit Anfang der Woche unter wiesbaden.de/coronavirus die täglichen Fallzahlen im Stadtgebiet sowohl nach der Berechnungsmethode der Stadt als auch nach der des Landes. Die Zahlen nach der Berechnungsmethode des Landes waren und sind ausschlaggebend für das Ergreifen von Maßnahmen nach dem hessischen Präventions- und Eskalationskonzept. Die Zahlen nach der städtischen Berechnungsmethode werden genutzt, um die Lage vor Ort detaillierter einschätzen zu können. Sie sind außerdem ausschlaggebend dafür, welche Farbe die städtische Corona-Warnampel anzeigt. Die Erfahrungen der vergangenen Tage haben gezeigt, dass die beiden veröffentlichten Zahlen nicht wie gedacht die Transparenz erhöhen, sondern eher für Verwirrung sorgen. Da außerdem die Zahlen nach der Berechnungsmethode des Landes in Zukunft in allen Kommunen im Rhein-Main-Gebiet die Grundlage für die Entscheidung über das Ergreifen weiterer Maßnahmen sind, hat der Verwaltungsstab beschlossen, in Zukunft nur noch die Zahlen nach der Berechnungsmethode des Landes auf wiesbaden.de/coronavirus zu veröffentlichen. Die Werte für die städtische Corona-Warnampel werden intern weiterhin erhoben und genutzt.

Das Gesundheitsamt ist telefonisch unter (0611) 312828 erreichbar; montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie an den Wochenenden von 9 bis 13 Uhr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessenweiten Corona-Hotline beantworten unter der (0800) 5554666 täglich von 9 bis 15 Uhr Fragen zur Gesundheit und Quarantäne. Weitere Fragen, Anliegen und Informationen zum Corona-Virus werden montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr beantwortet. Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona stehen auch unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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