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Neue Spielapparatesteuer tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft
Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat am 2. Juli eine neue Spielapparatesteuersatzung beschlossen, die „Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden“. Sie tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft und kann unter www.wiesbaden.de/rathaus/stadtrecht abgerufen werden.
„Wir erhoffen uns mit der zum 1. Januar 2021 in Kraft tretenden Satzung unter anderem die Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung durch Ausschluss von Manipulations-möglichkeiten“, erläutert Stadtkämmerer Axel Imholz. „Aus diesem Grund stellt das Kassen- und Steueramt der Landeshauptstadt Wiesbaden das Steuererklärungsverfahren um. Künftig muss die Steuererklärung, analog dem Verfahren bei der Erhebung der Wettaufwandsteuer, auf elektronischem Wege eingereicht werden.“

In diesem Zusammenhang wird für Geldspielgeräte mit oder ohne Gewinnmöglichkeit auch die Bemessungsgrundlage vom „Saldo 2“ beziehungsweise Pauschalsatz auf den manipulationssicheren „Spieleraufwand“ umgestellt. Spieleraufwand ist dabei die Summe des von Spielern verwendeten Einkommens oder Vermögens zur Erlangung des Spielvergnügens. Der Steuersatz wird in Folge dessen, nach Vergleichsberechnungen im Durchschnitt aufkommens- und belastungsneutral, für alle Geldspielgeräte von 20 Prozent beziehungsweise 13 Prozent auf 5 Prozent gesenkt.

Als Spielgeräte gelten dabei neben Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten auch ähnliche Geräte, sowie Personalcomputer, die aufgrund ihrer Ausstattung und/oder ihres Aufstellortes zum individuellen Spielen oder gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder zum Spielen über das Internet verwendet werden können. Ferner zählen zu den Spielgeräten unter anderem auch Punktespielgeräte (zum Beispiel Touch-Screen-Geräte, Fun-Games), Bildschirmspielgeräte, TV-Komplettgeräte (zum Beispiel Videospiele, Simulatoren), Flipper oder multifunktionale Geräte (Infotainment-Terminals; Sportinfo-Terminals).
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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
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