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Verpflichtungserklärung online
Ab sofort können Verpflichtungserklärungen in Wiesbaden online vorbereitet und abgegeben werden.
Bürgerinnen und Bürger können sich somit den Gang zur Behörde sparen. Hierfür benötigt man lediglich die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels. Auch der Bezahlvorgang ist online möglich. Selbst wenn keine Online-Ausweisfunktion vorhanden ist, kann die Verpflichtungserklärung bequem von zu Hause vorbereitet und datenschutzsicher digital abgeschickt werden.

Über wiesbaden.de/aufenthalt gelangt man zum entsprechenden Link oder scannt direkt den QR-Code. Für beide Seiten ergibt sich also eine deutliche Zeitersparnis. „Die Ausländerbehörde des Amtes für Zuwanderung und Integration der Stadt Wiesbaden ist zusammen mit dem Ausländeramt der Stadt Offenbach bundesweit Vorreiter bei der Umsetzung dieser Online-Dienstleistung“ zeigt sich Integrationsdezernent Manjura sichtlich zufrieden, dem zeitgemäße und bürgerfreundliche Dienstleistungen ein wichtiges Anliegen sind. In Wiesbaden gaben zwischen 2017 und 2019 jährlich rund 2700 Menschen eine Verpflichtungserklärung ab. Bisher war ein Behördengang zwingend nötig.

Eine Verpflichtungserklärung ermöglicht es, Personen aus dem Ausland einzuladen. Sie bekundet, dass die Gastgeberin/der Gastgeber die Kosten für den Lebensunterhalt des Gastes übernimmt. Ziel ist es, dass auch andere Ausländerbehörden bundesweit die Verpflichtungserklärung nach dem „Wiesbadener und Offenbacher Modell“ online anbieten können. Hierfür finden bereits Gespräche zwischen den Länderministerien statt.

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Herausgeber:
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der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
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