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Pressemitteilung

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Sicherheit und Ordnung, Gesundheit, Homepage
Maskenpflicht in der Fußgängerzone und auf dem Bahnhofsvorplatz
Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Wiesbaden hat am Freitag, 13. November, erneut getagt und unter anderem beschlossen, die Straßen und Flächen zu benennen, für die die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes als „stark frequentierte Verkehrswege“ eine Maskenpflicht anordnet.
„Die aktuelle Situation der Corona-Pandemie und aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen, die leider noch keine Entspannung erkennen lassen, müssen wir zu dieser Maßnahme greifen“, so Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister Dr. Oliver Franz. An öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum begegnen oder sich nicht nur vorübergehend aufhalten und an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann, ist ab Sonntag, 15. November, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Als stark frequentierte Verkehrswege, Plätze und Flächen unter freiem Himmel, auf denen eine durchgängige Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu Personen anderer Hausstände nicht sichergestellt werden kann, und wo dementsprechend eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen ist, gelten in der Landeshauptstadt Wiesbaden folgende Örtlichkeiten und Flächen zu den nachfolgend benannten Zeiten - von 10 bis 20 Uhr der Innenstadtbereich, der durch die folgenden Straßen, diese im jeweiligen Bereich insgesamt in voller Breite, sofern nicht anders ausgeführt, umschlossen ist:
• Kirchgasse ab der Einmündung zur Rheinstraße bis zur Einmündung der Schulgasse
• Schulgasse ab der Einmündung zur Kirchgasse bis zur Einmündung der Neugasse
• Neugasse ab der Einmündung zur Schulgasse bis zur Einmündung der Mauergasse
• Mauergasse ab der Einmündung zur Neugasse bis zur Einmündung der Markstraße
• Marktstraße ab der Einmündung zur Mauergasse bis zur Einmündung der Friedrichstraße
• Friedrichstraße ab der Einmündung zur Markstraße bis zur Einmündung der De-Laspée-Straße
• De-Laspée-Straße übergehend in die Straße Marktplatz bis zur Höhe der Hausnummer 7
• Straße Marktplatz ab der Hausnummer 7 abzweigend in Richtung der Hausnummer 1 der Straße Schloßplatz (Gebäude des Hessischen Landtags) unter Ausschluss der nördlich hiervon gelegenen Flächen der Marktkirche sowie des Schlossplatzes
• Straße Schlossplatz ab der Hausnummer 1 bis zur Einmündung der Marktstraße
• Marktstraße ab der Einmündung der Straße Schloßplatz bis zur Einmündung der Langgasse
• Langgasse ab der Einmündung zur Marktstraße bis zur Einmündung der Webergasse
• Webergasse ab der Einmündung zur Langgasse und sodann übergehend in die Coulinstraße bis zur Einmündung der Schwalbacher Straße
• Schwalbacher Straße ab der Einmündung zur Coulinstraße auf der Seite der ungeraden Hausnummern bis zur Eimündung der Rheinstraße
• Rheinstraße auf ihrer nördlichen Seite ab der Einmündung der Schwalbacher Straße bei Hausnummer 59 bis zur Einmündung zur Kirchgasse bei Hausnummer 49.

Weiterhin gilt die Maskenpflicht ganztägig auf dem Bahnhofsvorplatz (begrenzt durch das Gebäude des Einkaufszentrums „Lili“, den Kaiser-Friedrich-Ring, die Salzbachstraße sowie das Gebäude des Hauptbahnhofs) nebst der gesamten Fläche der Unterführung vom Bahnhofsvorplatz zur Bahnhofstraße beziehungsweise zum Kaiser-Friedrich-Ring auf der Seite der geraden Hausnummern. Im Bereich des Berufsschulzentrums gilt die Maskenpflicht von 7 bis 16 Uhr auf den folgenden Straßen - diese im jeweiligen Bereich insgesamt in voller Breite einschließlich beider Straßenseiten - im Bereich des Berufsschulzentrums:
• Welfenstraße ab der Einmündung zur Hasengartenstraße bis zur Einmündung der Wettiner Straße / Brunhildenstraße;
• Brunhildenstraße ab der Einmündung der Welfenstraße bis zur Einmündung der Hermann-Jansen-Straße.

Die Mund-Nasen-Bedeckung darf kurzzeitig zum Verzehr von Nahrungsmitteln und Getränken oder zum Konsum von Tabakwaren an Ort und Stelle abgesetzt werden, soweit dabei ununterbrochen ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann oder zu diesen eine geeignete Trennvorrichtung vorhanden ist.

Das Gesundheitsamt ist telefonisch unter (0611) 312828 erreichbar; montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie an den Wochenenden von 9 bis 13 Uhr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessenweiten Corona-Hotline beantworten unter der (0800) 5554666 täglich von 9 bis 15 Uhr Fragen zur Gesundheit und Quarantäne. Weitere Fragen, Anliegen und Informationen zum Corona-Virus werden montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr beantwortet. Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona stehen auch unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:
Plan 1
Hinweis: Es handelt sich nur um der Orientierung dienende Skizzen, die nicht rechtsverbindlich sind.
Plan 2
Hinweis: Es handelt sich nur um der Orientierung dienende Skizzen, die nicht rechtsverbindlich sind.
Plan 3
Hinweis: Es handelt sich nur um der Orientierung dienende Skizzen, die nicht rechtsverbindlich sind.

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