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Pressemitteilung

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Zur Situation der Wiesbadener Arbeiterwohlfahrt
Mit Sorge blicken Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Sozialdezernent Christoph Manjura auf die aktuellen Entwicklungen des Kreisverbands der Arbeiterwohlfahrt Wiesbaden (AWO). Der Vorstand der AWO hat angekündigt, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vor dem zuständigen Amtsgericht zu stellen.
„Unser Dank gilt in dieser existenzbedrohenden Situation den Beschäftigten, dem aktuellen Vorstand und der Geschäftsleitung, die in einer seit Monaten schwierigen Lage eine gute und wichtige Arbeit für viele Menschen in der Landeshauptstadt leisten. Wir werden als Stadt alles dafür tun, die Leistungen in den Einrichtungen abzusichern“, betonen Oberbürgermeister und Sozialdezernent. Dies betreffe insbesondere die beiden stationären Pflegeeinrichtungen Robert-Krekel- und Konrad-Arndt-Haus, die neun Kindertagesstätten und das Frauenhaus. Darüber hinaus betreibt die Wiesbadener AWO eine Familienbildungsstätte, ein Kinder-Eltern-Zentrum (KiEZ) und ist in der Migrationsberatung tätig. Die Grundschulkinderbetreuung an drei Wiesbadener Grundschulen wird vom AWO Kreisverband Rheingau-Taunus-Kreis betrieben und ist von den aktuellen Entwicklungen nicht betroffen.

„Die vertraglich vereinbarten Leistungen wurden und werden nach wie vor von beiden Vertragspartnern, Stadt und AWO, erfüllt. Soziale Arbeit ist Beziehungsarbeit. Bei allem Verständnis für die Verunsicherung und die berechtigten Zukunftsfragen seitens der Beschäftigten, Eltern und Angehörigen, gilt es jetzt Ruhe zu bewahren und die für unser soziales Netz in Wiesbaden so wichtige Arbeit fortzusetzen“, sagt Sozialdezernent Manjura. „Gerade in den vergangenen Monaten der Pandemie wurde hier wie in allen sozialen Einrichtungen unserer Stadt, insbesondere in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie den Kitas, unter erschwerten Bedingungen Großartiges geleistet. Dies gilt es zu erhalten.“ In den neun Kindertagesstätten der Arbeiterwohlfahrt werden knapp 700 Kinder betreut. Die AWO sei ein langjähriger Partner mit einer guten pädagogischen Konzeption. Die Stadt habe für diese Kinder weiterhin den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen.

Aktuell gibt es auf Fachebene im zuständigen Amt für Soziale Arbeit noch keine Zweifel daran, dass der Betrieb auch im Rahmen eines möglichen Insolvenzverfahrens wie bisher fortgeführt werden kann. Dies sei auch das Ziel der Sozialverwaltung. „Ein auch in den letzten Jahren immer mal wieder vorgekommener Trägerwechsel mit einem Betriebsübergang der Beschäftigten oder eine Neueröffnung wären weitere, wenn auch letzte Möglichkeiten, um Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder sicherzustellen. Sie stehen aber nicht am Anfang, sondern am Ende unserer Überlegungen“, so Manjura.

Auch die Leistungen des Frauenhauses, der Familien- und Elternbildungsangebote sowie der Migrationsberatung seien solide aufgestellt und seitens der öffentlichen Stellen analog der Angebote anderer Träger finanziert.

Die beiden Pflegeeinrichtungen werden nicht unmittelbar durch die Landeshauptstadt Wiesbaden finanziert. Die Stadt hat hier die Aufgabe, wo möglich, auf die lokalen pflegerischen Versorgungsstrukturen einzuwirken. Finanziell ist das Sozialleistungs- und Jobcenter hier nur im Falle einer Leistung nach Kapitel 7 SGB XII (‚Hilfe zur Pflege‘) involviert, also wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen und der/die Pflegebedürftige die restlichen Kosten nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken kann. „Gleichwohl hat die Stadt im Interesse der zu pflegenden Menschen aber ein ebenso großes Interesse daran, dass die pflegerischen Leistungen – auch die in den vom Landeswohlfahrtsverband finanzierten Teilbereichen der beiden Häuser- nahtlos fortgesetzt werden“, sagt der Sozialdezernent abschließend.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
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65183 Wiesbaden
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