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Pressemitteilung

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Gesundheit, Homepage
Hinweisschilder und Lautsprecherdurchsagen informieren über Maskenpflicht
In Wiesbaden gilt seit Sonntag, 15. November, eine Maskenpflicht in der Innenstadt-Fußgängerzone, auf dem Bahnhofsvorplatz und im Bereich des Berufsschulzentrums. Die Stadt hat darüber umfassend informiert. Seit Mittwoch, 18. November, machen zusätzlich Hinweisschilder auf die Maskenpflicht aufmerksam. Dadurch erkennen Bürgerinnen und Bürger auf einen Blick, wo und zu welchen Uhrzeiten die Maskenpflicht beginnt sowie wo und wann sie endet. Auch auf den digitalen Stadtinformationsanlagen der Wall AG werden Hinweise eingeblendet. Zusätzlich informiert die Stadtpolizei mit Lautsprecherdurchsagen über die Maskenpflicht.
Aktuell spricht die Stadtpolizei bei Nichteinhaltung der Maskenpflicht lediglich eine Verwarnung aus. Ab Montag, 23. November, kann sie auch Platzverweise erteilen und Bußgelder in Höhe von 50 Euro pro Verstoß verhängen. Allerdings steht auch dann die Information der Bürgerinnen und Bürger im Vordergrund. Die Stadtpolizei wird Bußgelder stets mit Augenmaß und nur im Einzelfall verhängen. „Leider haben wir in Wiesbaden noch immer sehr hohe Fallzahlen. Wir appellieren daher an alle Bürgerinnen und Bürger, sich weiterhin an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu halten sowie die Maskenpflicht zu beachten“, sagen Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende sowie Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz. „Gemeinsam können wir alle dazu beitragen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.“

Mit der Maskenpflicht setzt die Stadt eine Landesvorgabe um. In der aktuellen Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes steht: „Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen während des Aufenthaltes auf stark frequentierten Verkehrswegen, Plätzen und Flächen unter freiem Himmel, sofern dort eine durchgängige Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu Personen anderer Hausstände nicht sichergestellt werden kann, insbesondere in Fußgängerzonen und an Verkehrsknotenpunkten.“ In der Fußgängerzone muss von 10 bis 20 Uhr eine Maske getragen werden. In dieser Zeit sind die meisten Geschäfte offen und viele Menschen unterwegs, die Straßen also stark frequentiert. Die Maskenpflicht gilt auch von 7 bis 16 Uhr im Bereich des Berufsschulzentrums sowie den ganzen Tag auf dem Bahnhofsvorplatz. Die exakten Grenzen der Bereiche mit Maskenpflicht können unter wiesbaden.de/coronavirus eingesehen werden, unter dem Punkt „Pressemeldungen und Verordnungen“.

Das Gesundheitsamt ist telefonisch unter (0611) 312828 erreichbar; montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie an den Wochenenden von 9 bis 13 Uhr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessenweiten Corona-Hotline beantworten unter der (0800) 5554666 täglich von 9 bis 15 Uhr Fragen zur Gesundheit und Quarantäne. Weitere Fragen, Anliegen und Informationen zum Corona-Virus werden montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr beantwortet. Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona stehen auch unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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