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Luisenplatz: Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot
Ab Samstag, 12. Dezember, gilt auf dem Luisenplatz inklusive der Bushaltestelle bis Mittwoch, 6. Januar, täglich von 16 bis 23 Uhr eine Maskenpflicht. Auch der Konsum alkoholhaltiger Getränke ist in dieser Zeit untersagt. Details regelt eine städtische Allgemeinverfügung. Bereits seit längerem untersagt zusätzlich eine Landesverordnung den Alkoholkonsum zwischen 23 und 6 Uhr im öffentlichen Raum in ganz Hessen und damit auch in Wiesbaden.
Seit dem 6. Dezember leuchtet der Luisenplatz in vorweihnachtlichem Glanz. Das Lichtspektakel erfreut sich großer Beliebtheit. Die vergangenen Tage zeigten jedoch, dass Mindestabstände vor Ort nicht immer eingehalten wurden. Die Stadt ergreift deshalb wie angekündigt weitere Maßnahmen und setzt damit eine Landesvorgabe für besonders frequentierte Flächen um. In der aktuellen Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes steht: „Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen während des Aufenthaltes auf stark frequentierten Verkehrswegen, Plätzen und Flächen unter freiem Himmel, sofern dort eine durchgängige Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu Personen anderer Hausstände nicht sichergestellt werden kann.“

Die Masken dürfen zum Essen, Rauchen und Trinken, mit Ausnahme alkoholhaltiger Getränke, kurz abgenommen werden; vorausgesetzt, dass der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen, die nicht zum eigenen oder einem weiteren Hausstand gehören und insgesamt die Höchstzahl von fünf Personen nicht überschreiten, nicht dauerhaft unterschritten wird. Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren und Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.

Bereits seit Sonntag, 15. November, gilt in Wiesbaden eine Maskenpflicht in der Innenstadt-Fußgängerzone, auf dem Bahnhofsplatz und im Bereich des Berufsschulzentrums. Die exakten Grenzen der Bereiche mit Maskenpflicht können unter wiesbaden.de/coronavirus eingesehen werden, unter dem Punkt „Pressemeldungen und Verordnungen“.
Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
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