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Pressemitteilung

Pressereferat
Sicherheit und Ordnung, Stadtpolitik
Reduzierung der Unterstützungsunterschriften
Der Hessische Landtag hat am Freitag, 11. Dezember, in zweiter Lesung das Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie beschlossen.
Nach der neuen Regelung müssen Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der von dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einer Abgeordneten/einem Abgeordneten oder Vertreterin/Vertreter in der zu wählenden Vertretungskörperschaft oder im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, nur noch von mindestens so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreterinnen/Vertreter zu wählen sind, bisher war die doppelte Anzahl von Unterschriften erforderlich.

Diese Änderung tritt am Tag nach der Verkündung des Gesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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