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Corona: Beschlüsse des Verwaltungsstabes
Angesichts der nunmehr veröffentlichten Verordnungen der Landesregierung, mit denen die Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und –präsidenten sowie der Bundeskanzlerin vom Dienstag, 5. Januar, für Hessen umgesetzt werden, hat der Verwaltungsstab am Freitag, 8. Januar, seinen Beschluss bekräftigt, die Allgemeinverfügungen „Betretungsverbot in Krankenhäusern zu Besuchszwecken“, „Besuchsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen“ sowie „Maskenpflicht auf stark frequentierten Flächen“ vorerst bis Sonntag, 31. Januar, zu verlängern. In die Liste der stark frequentierten Flächen, auf denen eine Maskenpflicht gilt, wurde nunmehr auch wieder das Gebiet um das Berufsschulzentrum aufgenommen, da die Landesregierung die Schulen ausdrücklich nicht geschlossen hat und gerade für Abschlussklassen Präsenzunterricht vorgesehen ist.
Ferner hat der Verwaltungsstab beschlossen, die Maskenpflicht im Grundschulunterricht auch nach den Ferien fortzusetzen. Es ist nicht absehbar, in welchem Umfang Eltern ihre Kinder in die nicht geschlossenen Grundschulen schicken werden, so dass die Stadt zum Schutze der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte und letztlich der Gesamtbevölkerung die Maskenpflicht für den Fall voller Klassen fortsetzt. Sofern jedoch – etwa aufgrund nur geringer Anzahlen anwesender Schülerinnen und Schüler in den Klassenräumen – die erforderlichen Mindestabstände eingehalten werden können, besteht keine Maskenpflicht für die Grundschülerinnen und –schüler. Zudem soll es – wie auch schon vor den Weihnachtsferien – regelmäßige Maskenpausen geben, in denen die Kinder die Mund-Nasen-Bedeckung absetzen können.

Seit Beginn des Lockdowns am 16. Dezember hatte die Stadtverwaltung ihre Dienstleistungen stärker eingeschränkt, um damit die Ausbreitung des Virus, auch unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu bremsen. In der heutigen Sitzung des Verwaltungsstabs wurde beschlossen, dass nicht notwendige Dienstleistungen mit Kundenkontakt bis Ende Januar noch weiter reduziert werden sollen. „Es ist uns jedoch wichtig, dass die Stadtverwaltung weiterhin für ihre Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung steht“, so Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister Dr. Oliver Franz. So sollen zwingend notwendige Angelegenheiten auch weiterhin mit vorheriger Terminvergabe geregelt werden können. „Wir appellieren an die Bürgerinnen und Bürger nur Angelegenheiten mit der Verwaltung zu erledigen, die zwingend notwendig sind“, so der Oberbürgermeister und Bürgermeister. In der Regel seien die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, selbst wenn sie im Homeoffice arbeiten, gut per Mail erreichbar. „Auch wir sind durch Krankheits- und Quarantänefälle, Mitarbeitende, die ihre Kinder tagsüber betreuen müssen oder aber im Gesundheitsamt/ Impfzentrum aushelfen, personell reduziert. Da kann es schon mal vorkommen, dass Anfragen nur zeitverzögert beantworten werden“, bitten Mende und Franz um Verständnis.

„Wir wissen, dass diese Maßnahmen weiterhin einschneidend sind. Diese sind aber notwendig, um Menschen aus Risikogruppen zu schützen und sicherzustellen, dass in Kliniken weiterhin ausreichend Behandlungskapazitäten vorhanden sind“, sagen Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende sowie Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz. „Wir bitten alle Wiesbadenerinnen und Wiesbadener um Verständnis und appellieren dringend, sich an die Maßnahmen und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu halten.“

Aufgrund der bis Ende des Monats verlängerten Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat das Kulturdezernent der Landeshauptstadt Wiesbaden angeordnet, dass die bereits geltenden Schließungen der folgende Kultureinrichtungen und Veranstaltungshäuser des Kulturamtes bis zum 31. Januar verlängert werden und dort weder Publikumsverkehr noch Präsenzveranstaltungen stattfinden können:

• Kulturforum und Konzertstudio der WMK am Schillerplatz
• Stadtteilbibliotheken in Biebrich, Bierstadt, Freudenberg, Mainz-Kastel, Klarenthal, Mainz-Kostheim und Schierstein sowie die Fahrbibliothek.
• Ausstellungsräume im Kunsthaus
• Ausstellungsräume im Stadtarchiv
• Stadtmuseum am Markt (sam)
• Caligari FilmBühne
• Literaturhaus Villa Clementine

Der Vorverkauf für diese Einrichtungen wird ebenfalls eingestellt. Veranstaltungen die digital angeboten werden, sind hiervon nicht betroffen. Auch etwaige Präsenzveranstaltungen des Kulturamtes an anderen Orten werden nicht durchgeführt. Medien, die in den Stadtteilbibliotheken oder bei der Fahrbibliothek ausgeliehen wurden, werden automatisch verlängert.

Geöffnet bleiben unter den bereits bekannten Einschränkungen folgende Einrichtungen:

• Artothek im Kunsthaus zur Ausleihe und Rückgabe von Kunstwerken nach telefonischer Terminvereinbarung unter (0611) 58027828;
• Mauritius-Mediathek zur Ausleihe und Rückgabe von Medien sowie zur Bezahlung von offenen Kosten. Die Besucherzahl ist weiterhin auf 35 Personen gleichzeitig begrenzt;
• Lesesaal des Stadtarchivs nach Voranmeldung unter stadtarchiv@wiesbaden.de bzw. telefonisch unter (0611) 314385. Die Besucherzahl ist weiterhin auf sechs Personen gleichzeitig begrenzt.

Alle Kultureinrichtungen freuen sich über den virtuellen Besuch ihrer Angebote. Weitere Informationen über die aktuelle Lage erhalten Interessierte auf den Internetseiten des Kulturamtes (www.wiesbaden.de/kultur).

ESWE Verkehr teilt mit, dass die Busse ab Montag, 11. Januar, wieder planmäßig nach den für Montags- bis Freitags-Schultage veröffentlichten Fahrplänen verkehren. Weiterhin eingeschränkt bleibt der Nightlinerverkehr an Wochenenden. Es findet bis auf Weiteres täglich die 0.30 Uhr-Abfahrt der Nachtbusse ab Innenstadt statt. Die Linie N13 fährt planmäßig. ESWE Verkehr setzt weiter grundsätzlich alle verfügbaren Gelenkomnibusse ein, damit sich die Fahrgäste gut darin verteilen können. Aktuelle Fahrplaninformationen finden Fahrgäste jederzeit in der Online-Fahrplanauskunft auf der Webseite. Ebenso können über die App des Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV) alle Änderungen eingesehen werden. Persönliche Auskünfte zum Fahrplanwechsel erhalten Fahrgäste in der Mobilitätszentrale sowie in den beiden Wiesbadener Mobilitätsinfos. Telefonische Auskünfte gibt es bei ESWE Verkehr unter Telefon (0611) 45022450 von Montag bis Freitag zwischen 7 und 19 Uhr oder am RMV-Servicetelefon unter Telefon (069) 24248024 (täglich 24 Stunden).

Bislang hat das Land noch nicht die Inbetriebnahme des Impfzentrums angeordnet. Die Stadt Wiesbaden geht aber davon aus, dass das Impfzentrum im RMCC voraussichtlich ab Dienstag, 19. Januar, für Personen mit einem Impftermin öffnen wird. Ab Dienstag, 12. Januar, sollen sich Personen aus der ersten Priorisierungsgruppe beim Land für ihren persönlichen Impftermin anmelden können. Das Land möchte in einem Brief über Details der Terminvergabe informieren. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, nicht ohne Terminvereinbarung am Impfzentrum zu erscheinen. Online informiert das Land unter www.hessen.de/fuer-buerger/corona-in-hessen/fragen-und-antworten-zur-impfkoordination über die Impfungen.

Stadt und Feuerwehr bitten weiterhin darum, nicht die Notrufnummer 112 bei Fragen zum Coronavirus anzurufen. Das Gesundheitsamt ist telefonisch unter (0611) 312828 erreichbar; montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie an den Wochenenden von 9 bis 13 Uhr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessenweiten Corona-Hotline beantworten unter der (0800) 5554666 täglich von 9 bis 15 Uhr Fragen zur Gesundheit und Quarantäne. Weitere Fragen, Anliegen und Informationen zum Corona-Virus werden ebenfalls unter der (0800) 5554666 montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr beantwortet. Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona stehen auch unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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