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Pressemitteilung

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Informationen zu Beitragserstattungen für Betreuungsangebote
Sozialdezernent Christoph Manjura äußert sich zu Beitragserstattungen für Wiesbadener Betreuungsangebote. Er sagt: „Die vermeintliche Großzügigkeit des Landes entpuppt sich als Mogelpackung.“
Im Gegensatz zur Schließung von Kitas und Schulen im März 2020 gibt es aktuell kein Betretungsverbot. Trotz der ausgesetzten Präsenzpflicht und der Appelle von Ministerpräsident Bouffier, Kultusminister Lorz und Sozialminister Klose, die Kinder nicht in die Einrichtungen zu bringen, können damit die vertraglich vereinbarten Leistungen bei Kindertagespflege, Krippen, Kitas, Horten, Betreuenden Grundschulen und Grundschulkinderbetreuung erbracht werden. „Dennoch haben wir natürlich Verständnis für die Fragen der Eltern nach Erstattung oder Teilerstattung der Beiträge und des Verpflegungsgeldes. Insbesondere, weil wir als Landeshauptstadt Wiesbaden im vergangenen Jahr die Beiträge in der Tagespflege für zwei Monate und in allen anderen Betreuungskonstellationen für vier Monate erstattet haben – selbst als im Juli schon wieder Regelbetrieb herrschte und die Betretungsverbote aufgehoben waren“, berichtet Manjura.

Dennoch müsse man zur Kenntnis nehmen, dass das Land als die für das Infektionsschutzgesetz zuständige Ebene derzeit Kitas und Schulen nicht schließe, sondern lediglich zum freiwilligen Verzicht aufrufe. Gleichzeitig habe die Stadt weiterhin den Löwenanteil der laufenden Betriebskosten für die Bildungs- und Betreuungsangebote zu tragen. „Eine Ausnahme stellt das Verpflegungsgeld dar. Hier prüfen die Landeshauptstadt Wiesbaden, aber auch viele freie Träger, derzeit Erstattungsmöglichkeiten für die Eltern.“

Das Land Hessen hat am Dienstag, 12. Januar, angekündigt, für Beitragserstattungen in Hessen zwölf Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Details zur Verteilung und Art und Weise der Abrechnung werden erst in der kommenden Woche zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden besprochen. Es ist davon auszugehen, dass die Landeshauptstadt Wiesbaden etwa fünf Prozent der Mittel erhalten wird, also rund 600.000 Euro. „Die monatliche Beitragserstattung für die Wiesbadener Familien betrug im vergangenen Jahr 2,2 Millionen Euro, in Summe für vier Monate demnach 8,8 Millionen Euro. Offensichtlich kann von einer vollen Beitragserstattung durch das Land keine Rede sein“, zeigt der Sozialdezernent auf. Selbst wenn das Land nur Tagespflege, Krippen, Kitas und Horte im Blick habe, betrage der dafür notwendige monatliche Betrag für Wiesbaden 1,6 Millionen Euro.

„Das Wiesbadener Beitragssystem ist aber ohnehin ganzheitlich angelegt, daher muss es für alle Betreuungsformen die gleichen Regelungen geben, auch unabhängig von der Trägerschaft“, betont Manjura. Schließlich bedingten sich beispielsweise auch die Geschwisterbeitragsreduzierungen untereinander. Und auch an einem weiteren Punkt wird der Sozialdezernent deutlich: „Eine tageweise Erstattung wird es nicht geben. Der Verwaltungsaufwand muss für alle Beteiligten beherrschbar bleiben.“ Auch zu diesen Modalitäten tagen in der kommenden Woche Land und kommunale Spitzenverbände. „Das Land Hessen sollte bis dahin den Ankündigungen auch Taten folgen lassen. Wenn die zwölf Millionen Euro keine Mogelpackung bleiben sollen, müssen diese mindestens verdoppelt werden. Geld scheint auf der Landesebene ja kein Problem zu sein. Gleichzeitig müssen wir Kommunen mit pauschalen Erstattungen arbeiten dürfen. Dann werden sicherlich auch die Stadtverordneten in Wiesbaden bereit sein, weitere finanzielle Unterstützung für die Familien zu beschließen“, so Manjura abschließend.

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Herausgeber:
Pressereferat
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