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Parkhaus Berliner Straße: Öffentliche Auslegung der planungsrechtlichen Grundlagen
Das Parkhaus Berliner Straße ist ein wesentlicher Baustein der „Städtebaulichen Entwicklung östlich der Brunhildenstraße“. Mit der Errichtung des Parkhauses, die in mehreren Bauabschnitten erfolgen soll, wird ebenfalls die konstruktive Grundlage für die Errichtung eines E-Mobility-Hub und Mobilitätszentrums geschaffen.
Für die Realisierung des Parkhauses Berliner Straße/E-Mobility-Hub muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Stadtverordnetenversammlung hat dazu den Aufstellungsbeschluss am 2. Juli 2020 gefasst. Die Änderung des Flächennutzungsplans ist ebenfalls erforderlich.

Die erforderliche Baurechtschaffung sowie die Herstellung des Parkhauses Berliner Straße sollen auf Kosten und im Namen der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) erfolgen. Das Parkhaus verbleibt in deren Eigentum und wird zur Refinanzierung der Herstellungskosten langfristig an einen städtischen Betreiber verpachtet.

Aufgrund der aktuellen Kontaktbeschränkungen und Schutzempfehlungen wird auf eine Bürgerversammlung verzichtet. Stattdessen werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit die Planunterlagen in der Zeit von Mittwoch, 20. Januar, bis einschließlich Mittwoch, 3. Februar, öffentlich im Verwaltungsgebäude Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 15, Erdgeschoss, Raum für öffentliche Auslegungen, öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Unterlagen auch im Internet unter http://www.wiesbaden.de/auslegung zur Verfügung gestellt.

Das Dezernat für Stadtentwicklung und Bau möchte damit möglichst vielen interessierten Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu den Unterlagen sowie die Abgabe einer Stellungnahme ermöglichen und seiner Verantwortung zur Einhaltung der gegenwärtigen Empfehlungen im Umgang mit dem Coronavirus verantwortungsbewusst nachkommen.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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