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Wiesbadener Friedhöfe: Maximal 25 Trauergäste bei Trauerfeiern und Beerdigungen
Die Friedhofsabteilung der Landeshauptstadt Wiesbaden hat aufgrund der nach wie vor hohen Corona-Fallzahlen bereits mit Wirkung vom 28. Dezember 2020 die Anzahl der Trauergäste bei Beerdigungen und Beisetzungen auf Wiesbadener Friedhöfen und dem Bestattungswald Terra Levis auf maximal 25 Personen begrenzt. Leider ist es in den ersten Wochen des neuen Jahres immer wieder zu Überschreitungen dieser 25-Personen-Regel gekommen.
Besonders drastisch war die Überschreitung bei zwei aufeinander folgenden Beerdigungen auf dem Südfriedhof, wo jeweils über 60 Trauergäste erschienen. „Uns ist bewusst, dass bei so emotionalen Veranstaltungen wie Beerdigungen und Trauerfeiern eine Begrenzung der Personenanzahl schwierig ist“, so Grünflächendezernent Andreas Kowol. „Dennoch müssen diese Einschränkungen derzeit sein, um die Trauergäste, aber auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie weitere an der Beerdigung Beteiligten, keinem unkontrollierten Infektionsrisiko auszusetzen.“

Um das Infektionsgeschehen auf Wiesbadener Friedhöfen und Trauerhallen unter Kontrolle zu halten, gelten seit Ausbruch der Covid-19-Pandemie im Frühjahr 2020 bei Trauerfeiern und Beerdigungen nachfolgende Regelungen, die weiterhin Bestand haben:

• Sowohl auf dem Friedhofsgelände als auch in den Trauerhallen ist zu jedem Zeitpunkt ein Abstand von mindestens 1,5 Meter zu anderen Personen einzuhalten.

• Um die Abstandsregelungen auch in den Trauerhallen einhalten zu können, wurde die maximale Anzahl der zugelassenen Trauergäste an den örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Trauerhalle angepasst. Eine detaillierte Auflistung aller Wiesbadener Trauerhallen mit Angabe der maximal zugelassenen Sitzplätze kann auf der Internetseite www.friedhoefe-wiesbaden.de abgerufen werden.

• Der Zutritt zur Trauerhalle ist ausschließlich mit einer Mund-Nase-Bedeckung gestattet. Vor Betreten der Trauerhalle sind die Hände zu desinfizieren.

• Während der Trauerfeier besteht sowohl in der Trauerhalle (Sitzplatz) als auch während der Beisetzung (im Freien) eine generelle Maskenpflicht.

• Auf Einhaltung der Husten-und Niesetikette ist unbedingt zu achten.

• Zur Teilnahme an einer Beisetzung oder Trauerfeier ist die Angabe der Kontaktdaten zwingend erforderlich. Die Daten sind vom jeweiligen Bestattungsunternehmen in den bekannten Listen einzutragen und bei der Friedhofsverwaltung vor der Beisetzung abzugeben.

• Der gemeinsame Gesang sowie Blasmusik sind in der Trauerhalle untersagt.

• Den Anweisungen des Personals der Friedhofsabteilung ist Folge zu leisten.

Die Abteilung Friedhofswesen der Landeshauptstadt Wiesbaden bittet alle von diesen Regelungen Betroffenen - in erster Linie natürlich die in Trauer befindlichen Angehörigen, Freunde und Bekannte von Verstorbenen - um Verständnis und um die Einhaltung dieser aktuell erforderlichen Maßnahmen.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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