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Wiesbaden erstattet Beiträge für nicht in Anspruch genommene Betreuung in Januar und Februar
Die Landeshauptstadt Wiesbaden erstattet Beiträge für nicht in Anspruch genommene Betreuung in Januar und Februar. Diese Regelung gilt für Krippe, Kindergarten (Elementarbereich), Hort, Kindertagespflege, Betreuende Grundschule und Grundschulkinderbetreuung in städtischer Trägerschaft und bei freien Trägern.
„Die Landeshauptstadt Wiesbaden wird Eltern die Betreuungsbeiträge für die Monate Januar und Februar zurückerstatten, sofern diese nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wird“, informiert Sozialdezernent Christoph Manjura. Damit wolle die Stadt über alle Betreuungsformen und -träger hinweg Wiesbadener Eltern, aber auch die Fachkräfte in Kindertagespflege, Kitas und Grundschulen entlasten.

„Mir ist bewusst, dass Eltern durch den Appell freiwillig auf Betreuung zu verzichten, Tag für Tag vor schweren Entscheidungen stehen. Viele berichten von einem schlechten Gewissen, das sie entweder gegenüber den eigenen Kindern, den pädagogischen Fachkräften oder der geforderten Eindämmung des Pandemiegeschehens haben“, beschreibt der Sozialdezernent die aktuelle Situation. Mit dem nun vorgeschlagenen Modell werde zumindest für die finanziellen Belastungen der Familien Abhilfe geschaffen.

Folgende Erstattungen sind vorgesehen: Eltern, deren Kind im Januar nicht betreut wird, erhalten den kompletten Zahlbetrag erstattet. Bei einer Betreuung bis zu 10 Tagen pro Monat erfolgt eine Erstattung in Höhe von 50 Prozent des Zahlbetrages. Bei einer Betreuung von mehr als zehn Tagen pro Monat erfolgt keine Erstattung. Diese Regelung gilt analog auch für Februar.

Die Eltern werden auf Antrag eine Gutschrift über den in der Beitragssatzung der Stadt festgelegten Betrag erhalten. Für einen Ganztagsplatz in der Krippe (unter Dreijährige) sind dies aktuell 260 Euro, im Elementarbereich (3 bis Schuleintritt) 79 Euro, bei Grundschülern 170 Euro.

Bei Kindern, die einen Beitragszuschuss erhalten, wird die Gutschrift auf den tatsächlich gezahlten Beitrag angerechnet.

Für das Verpflegungsgeld werden die jeweiligen Träger eigene Regelungen finden. Für die städtischen Kindertagesstätten ist eine Erstattung ebenfalls per Gutschrift vorgesehen. Die Eltern werden wir in den nächsten Tagen über das Antragsverfahren und die genauen Modalitäten über die jeweiligen Betreuungseinrichtungen informieren.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
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