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Land Hessen regelt Impfintervall
Die Leitung des Impfzentrums der Landeshauptstadt Wiesbaden macht darauf aufmerksam, dass das Land Hessen für die Vergabe von Impfterminen und die Regelung des Impfintervalls zwischen Erst- und Zweitimpfung zuständig ist.
Nach Informationen des Landes Hessen und der Übereinkunft der Gesundheitsministerkonferenz von Montag, 1. Februar, in Bezug auf das Impfintervall beim Biontech-Impfstoff werde an der Empfehlung der Ständigen Impfkommission festgehalten, so dass Umterminierungen bereits vereinbarter Zweitimpfungstermine aus diesem Grund nicht erforderlich sind. Die Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts ist der Ansicht, dass die Zweitimpfung nicht mehr genau nach dem Mindestabstand von 21 (Biontech) beziehungsweise 28 Tagen (Moderna) gespritzt werden muss, sondern innerhalb von 42 Tagen. Wer sich mit dem Impfstoff von BioNTech und Pfizer impfen lässt, soll frühestens nach 21 Tagen eine zweite Injektion erhalten. Eine Impfung ist bis zum 42 Tag nach der Erstimpfung möglich. Die EU-Arzneimittelbehörde Ema spricht sich dafür aus, die maximale Frist von 42 Tagen zwischen beiden Impfstoffgaben einzuhalten. Nur dann könne – nach derzeitigem Wissensstand – der volle Schutz garantiert werden.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat weder auf die Zuteilung der Impfdosen-Menge noch auf die Terminvergabe über das Land Hessen Einfluss. Die Stadt weist zudem nochmals darauf hin, dass es nicht möglich ist, am Wiesbadener Impfzentrum Termine für die freiwillige Corona-Schutzimpfung zu vereinbaren. Weder am Impfzentrum noch im Bürgerreferat werden außerdem Fragen zur Terminvergabe beantwortet. Termine können beim Land entweder per Telefon unter 116117 oder (0611) 50592888 und im Internet über impfterminservice.de oder impfterminservice.hessen.de vereinbart werden.

Stadt und Feuerwehr bitten weiterhin darum, nicht die Notrufnummer 112 bei Fragen zum Coronavirus anzurufen. Das Gesundheitsamt ist unter (0611) 312828 erreichbar; montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie an den Wochenenden von 9 bis 13 Uhr. Die hessenweite Corona-Hotline erreichen Bürgerinnen und Bürger unter der (0800) 5554666, montags von 8 bis 20 Uhr sowie dienstags bis sonntags von 9 bis 15 Uhr. Unter beiden Nummern können keine Impftermine vereinbart werden. Online informiert das Land unter www.hessen.de/fuer-buerger/corona-in-hessen/fragen-und-antworten-zur-impfkoordination über die Impfungen. Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona stehen auch unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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