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Pressemitteilung

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Projektlenkungsgruppe legt Erfolgsbilanz vor: Seit 2016 wurden Voraussetzungen für 5.680 neue Wohneinheiten geschaffen
„Die Erfolgsbilanz, wenn wir auf den Fortschritt in Sachen Wohnen in Wiesbaden blicken, ist der Verdienst aller beteiligten Ämter, Dezernate und Gesellschaften sowie der Kolleginnen und Kollegen – insbesondere ist es aber auch eine persönliche Erfolgsbilanz von Hans-Martin Kessler“, so Wohnungsdezernent Christoph Manjura mit dem Blick auf die vergangenen Jahre.
Und der Blick zurück zeigt, wie viel in Wiesbaden in diesen Jahren insbesondere durch die enge Zusammenarbeit des Stadtentwicklungs- und des Wohnungsdezernates sowie in Kooperation mit den städtischen Gesellschaften erreicht werden konnte: WiSoBoN (Wiesbadener sozialgerechte Bodennutzung) und WiSEK 2030+ (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) wurden auf den Weg gebracht, Verfahren beschleunigt, die gesetzliche Mietpreisbremse in allen Wiesbadener Stadtteilen implementiert, Wohnbedarfspotentialstudien erstellt, zahlreiche Bebauungspläne aufgestellt und zur Rechtskraft gebracht, die Mietpreisbremse für die städtischen Gesellschaften GWW und GeWeGe auf den Weg gebracht, geförderte Wohnungen für kleine und mittlere Einkommen entsprechend der Quoten (22 Prozent für private Bauvorhaben beziehungsweise 30 Prozent für städtische Gesellschaften) realisiert.

Ein wichtiger Meilenstein war dabei die Synchronisation der Wohnbaulisten zugunsten einer gemeinsamen Wohnbauprojektliste des Stadtplanungsamtes, der GWW und SEG. Und auch in vielen anderen Bereichen hält die Digitalisierung und damit eine nutzerfreundlichere Gestaltung des Angebotes Einzug. Zudem können Dank des Konzeptverfahrens städtische Grundstücke künftig nicht mehr nur nach Höchstpreis vergeben werden und auch die Einbindung von gemeinschaftlichen / genossenschaftlichen Wohnbauprojekten ist in diesen Verfahren möglich.

Neben der Errichtung von (bezahlbarem) Wohnraum ist dabei insbesondere die Quartiersentwicklung im Fokus, denn funktionierende Nachbarschaften sind und bleiben Ziel der Stadt Wiesbaden: Durch die Quotierung des geförderten Wohnungsbaus wird in neuen Gebieten die soziale Mischung unterstützt und einer Ballung bzw. Segregationsprozessen entgegengewirkt und auch das Belegungsverfahren im Amt für Soziale Arbeit ermöglicht, dass Vermieterinnen und Vermieter dafür Sorge tragen können, dass die Nachbarschaften gute Startvoraussetzungen haben. Die Aufenthaltsqualität und Infrastruktur in Quartieren werden dabei auch durch die Maßnahmen in den Projektgebieten des „Sozialen Zusammenhalts“ verbessert (Bierbrich Mitte / Gräselberg / Schelmengraben / Inneres Westend / ehemals: Biebrich Südost) und mit dem Stadtteilmanagement ist zudem eine niederschwellige Anlaufstelle für Bewohnerinnen und Bewohner eingerichtet, mit der Aktivierung und Beteiligung unterstützt wird.

Im Laufe der letzten fünf Jahre konnten auf diese Weise gemeinsam die Voraussetzungen für die Herstellung von rund 5.680 Wohneinheiten geschaffen werden, rund 4.030 Wohneinheiten sind in die Umsetzungsphase eingetreten und gebaut worden. „Dies alles,“ so Manjura, „zeugt von dem gemeinsamen Geist, der sich in der Frage wie wir Wohnraum in Wiesbaden schaffen können inzwischen bei uns allen verfestigt hat.“

Aber damit ist die Arbeit für Manjura noch lange nicht getan! Wenn er auf die nächsten Jahre blickt, dann ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum nach wie vor eine der drängendsten Aufgaben unserer Zeit. „Zugleich müssen wir die demographische Entwicklung im Blick haben (Wohnen für Ältere), uns auch künftig für förderfähige Wohnungszuschnitte einsetzen, die geltenden Förderquoten noch erhöhen, genossenschaftliches Wohnen unterstützen, funktionierende Nachbarschaften weiter unterstützen und eine Erhaltungssatzung auf den Weg bringen (um bestehende Milieus zu erhalten und vor Verdrängung durch Aufwertung und Verteuerung der Wohnungsbestände zu schützen). Zugleich gilt es sich auch auf übergeordneten Ebenen dafür einzusetzen, dass die derzeitigen Einkommensgrenzen für mittlere Einkommen erhöht werden und gegen spekulativen Leerstande eine Zweckentfremdungsverordnung erlassen wird“, so Manjura abschließend.

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Herausgeber:
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