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Erstattung der Betreuungsbeiträge an Grundschulen ab 22. März möglich
Ab Montag, 22. März, können für den Zeitraum bis zum Ende der Osterferien die Elternbeiträge für die Grundschulkinderbetreuung und das Mittagessen erstattet werden, wenn die Betreuung nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wird.
Dies gilt für die Angebote der Grundschulkinderbetreuung bei freien Trägen, Schulfördervereinen, aber auch für die Betreuenden Grundschulen (BGS). Die Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder bleibe zwar für alle Kinder mit Betreuungsvertrag geöffnet, aber Sozialdezernent Christoph Manjura bittet die Eltern insbesondere vor dem Hintergrund des Wechselunterrichts und des damit verbundenen tageweisen Schulbesuchs, „die Betreuung in den Grundschulen nur zu nutzen, wenn eine Betreuung zu Hause nicht möglich ist.“ So werde der Wille der Eltern, als auch ihre Lebenssituation berücksichtigt und gleichzeitig sei eine individuelle Abwägung zwischen dem Infektionsrisiko und dem Betreuungsbedarf möglich.

Der Magistrat hatte in seiner Sitzung am Dienstag, 16. März, festgestellt, dass der aktuelle Wechselunterricht in seinen unterschiedlichen Ausformungen mit einer Notbetreuung unter rein infektiologischen Gesichtspunkten nicht zum Angebot am Nachmittag für alle Kinder mit Betreuungsvertrag passe. Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Beschluss am Donnerstag, 18. März, bestätigt.

Die Elternbeiträge für die Betreuung und das Mittagessen werden vollständig erstattet, wenn die Betreuung gar nicht in Anspruch genommen wird. „Wenn die Betreuung im Zeitraum zwischen dem 22. März und dem 16. April an bis zu zehn Tagen in Anspruch genommen wird, wird eine hälftige Erstattung der Kosten möglich sein“, erklärt Manjura.

Parallel sei ein abgestimmtes Vorgehen mit dem Staatlichen Schulamt verabredet, weiß der Sozialdezernent. Die Grundschulen werden informieren, dass wenn irgend möglich verschiedene Lerngruppen (auch zeitlich versetzt) nicht an einem Vormittag anwesend sein dürfen. Weiterhin könne dank der finanziellen Unterstützung des Hessischen Kultusministeriums Personal der Träger der Nachmittagsbetreuung zur Notbetreuung im schulischen Vormittag eingesetzt werden. „Auch dies entzerrt die Größe der Gruppe und verringert eine Durchmischung sowie das Infektionsrisiko.“

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