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Corona: Beschlüsse des Verwaltungsstabes
Der Verwaltungsstab hat am Mittwoch, 24. März, beschlossen, die zum Sonntag, 28. März, auslaufenden Allgemeinverfügungen „Betretungsverbot in Krankenhäusern zu Besuchszwecken“, „Maskenpflicht auf stark frequentierten Flächen“, „Maskenpflicht in den Betreuungsangeboten“ sowie zum Verbot des Alkoholkonsums und –verkaufs auf publikumsträchtigen Plätzen und Örtlichkeiten in der Landeshauptstadt Wiesbaden zu verlängern.
Die Verfügungen werden mit Wirkung zum Montag, 29. März, neu erlassen und gelten bis Sonntag, 25. April. Die Maßnahmen werden regelmäßig auf ihre Erforderlichkeit hin überprüft und gegebenenfalls an die aktuelle Lage angepasst oder auch außer Kraft gesetzt, sollte die Lage dies zulassen. Die Allgemeinverfügung zu Besuchsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen wird mit Ablauf des 28. März außer Kraft treten. Die dort lebenden Menschen sind inzwischen fast ausnahmslos durch die in diesen Einrichtungen prioritär durchgeführten Schutzimpfungen geschützt, weshalb auch die Landesregierung mit Wirkung ab Donnerstag, 1. April, weitere Lockerungen in den Besuchsregelungen angekündigt hat.

„Die Maßnahmen sind leider auch weiterhin notwendig“, sagen Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende sowie Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz. „Wir bitten alle Wiesbadenerinnen und Wiesbadener weiter durchzuhalten und um Verständnis. Bitte halten Sie sich an die Maßnahmen und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.“ Ferner werden die Bürgerinnen und Bürger eindringlich gebeten, den erforderlichen Mindestabstand auch im Freien einzuhalten.

Der Konsum von alkoholischen Getränken ist auf den folgenden Flächen und Plätzen ganztägig untersagt: auf dem Gebiet des „Historischen Fünfecks“ (begrenzt durch die Rheinstraße, die Schwalbacher Straße, die Röderstraße, die Taunusstraße und die Wilhelmstraße); im Kulturpark (begrenzt durch die Murnaustraße, den Fußweg am Ende der Murnaustraße in Richtung der Gleisanlagen der Deutschen Bahn, die Gleisanlagen der Deutschen Bahn, den Parkplatz Salzbauchaue); auf dem Bahnhofsplatz 1-3 (Bahnhofsvorplatz) einschließlich der angrenzenden Bushaltestelle „Hauptbahnhof“ am Kaiser-Friedrich-Ring (Bussteig A); in der Reisingeranlage und Herbertanlage; auf der Fläche des Warmen Damm (einschließlich der Straße Am Warmen Damm); auf der Fläche des Bowling Green (umschlossen von der Wilhelmstraße, des Friedrich-von-Thiersch-Wegs, des Kurhausplatzes und der Christian-Zais-Straße); auf dem Blücherplatz (begrenzt von der Scharnhorststraße, der Yorckstraße, der Roonstraße sowie der Blücherstraße) mit Ausnahme des Schulgeländes, wobei dies keineswegs so zu verstehen ist, dass auf dem Schulgelände der Alkoholkonsum ausdrücklich erlaubt oder erwünscht wäre; auf dem Wallufer Platz (begrenzt von der Straße Wallufer Platz, Hallgarter Straße, der Bebauung in der Erbacher Straße und der Niederwaldstraße); in den Nerotalanlagen (umschlossen von der Straße Nerotal und dem Volker-Kriegel-Platz); in der „Eleonoren Anlage“, das heißt der Rheinanlage in Mainz-Kastel, (begrenzt durch die Eleonorenstraße ab der Johannes-Goßner-Straße, der Eleonorenstraße bis Rampenstraße bis zur Abzweigung der Rampenstraße Richtung Rheinufer auf Höhe der Hausnummer 26 sowie durch den Rhein); auf dem Gebiet in Wiesbaden-Biebrich bis zum Rhein, das begrenzt wird durch die Rheingaustraße beginnend ab der Straße Am Parkfeld bis zur Wilhelm-Kopp-Straße. An diesen Örtlichkeiten ist zudem der Alkoholverkauf zum Vor-Ort-Verzehr untersagt.

Die Stadt Wiesbaden weist nochmals darauf hin, dass es nicht möglich ist, am Wiesbadener Impfzentrum Termine für die freiwillige Corona-Schutzimpfung zu vereinbaren. Weder am Impfzentrum noch im Bürgerreferat werden außerdem Fragen zur Terminvergabe beantwortet. Termine können beim Land entweder per Telefon unter 116117 oder (0611) 50592888 und im Internet über impfterminservice.de oder impfterminservice.hessen.de vereinbart werden.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden und die Feuerwehr bitten weiterhin darum, nicht die Notrufnummer 112 bei Fragen zum Coronavirus anzurufen. Die Info-Hotline des Gesundheitsamts ist telefonisch unter (0611) 312828 erreichbar; montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie an den Wochenenden von 9 bis 13 Uhr. Die hessenweite Corona-Hotline erreichen Bürgerinnen und Bürger unter der (0800) 5554666. Unter beiden Nummern können keine Impftermine vereinbart werden. Online informiert das Land unter www.hessen.de/fuer-buerger/corona-in-hessen/informationen-zur-corona-schutzimpfung-in-hessen über die Impfungen. Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona stehen auch unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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