Sprungmarken
Wo bin ich?
  1. Startseite
  2. Medien
  3. Pressemitteilungen
  4. Suchergebnis

Pressemitteilung

Pressereferat
Homepage, Verkehr, Wirtschaft
Kowol kündigt Unterstützung für Gastronomen und Einzelhandel an
Da es im zweiten Lockdown erweiterte Regelungen und Beschränkungen gibt, die neben der Gastronomie auch den Einzelhandel betreffen, teilt Verkehrsdezernent Andreas Kowol mit, dass er jetzt zusätzliche Möglichkeiten zur Erstattung von Sondernutzungsgebühren geschaffen hat.
Anders als im vorherigen Lockdown mussten diesmal auch Einzelhändler für einen längeren Zeitraum schließen. Durch die neuen Regelungen können die Gebühren für Flächen der Außengastronomie, für Warenauslagen sowie für Werbeständer auch dann anteilig zurückerstattet werden, wenn angefangene Monate betroffen sind. „Uns ist es ein wichtiges Anliegen, die Gewerbetreibenden in dieser schwierigen Zeit nach Kräften zu unterstützen. Deshalb bleiben auch die Flächen oder Erweiterungsflächen bis Jahresende gebührenfrei, die aufgrund der Pandemie neu geschaffen wurden und danach wieder eingezogen werden“, betont Kowol. Und weiter: „Dieses Angebot wurde in Wiesbaden in großem Umfang genutzt, viele Flächen wurden für die Außenbewirtschaftung neu erschlossen, um größtmöglichen Abstand untereinander zu gewährleisten. Wir hoffen darauf, dass sich die pandemische Lage so bald wie möglich wieder entspannt und die Außengastronomie dann wieder öffnen darf.“

Viele Gastronomen sind bereits auf das zuständige Straßenverkehrsamt zugegangen und haben sich in der Straßenverkehrsbehörde bezüglich der Unterstützungsmöglichkeiten informiert. Nach dem ersten Lockdown nutzten sie die Gelegenheit, die Gebühr für nicht genutzte volle Kalendermonate der Außenbewirtschaftung erstattet zu bekommen.

Aufgrund der Vielzahl der Betroffenen und der noch ungewissen Entwicklung können sich die Gewerbetreibenden zum Ende des Lockdowns mit der Straßenverkehrsbehörde in Verbindung setzen und erhalten dann die Gutschrift. Das einzelne Abrechnen von jedem Monat und jedem Betrieb ist personell und zeitlich nicht möglich. Das Straßenverkehrsamt möchte darauf hinweisen, dass in diesem Zusammenhang die Stundung oder Ratenzahlung möglich ist. „Die Beschäftigten in der Straßenverkehrsbehörde beraten Sie auch weiterhin gerne, schnell und unbürokratisch“, lobt der Dezernent die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Straßenverkehrsamt und hofft auf breite Nutzung des Angebots durch die Gewerbetreibenden.

+++
Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

Anzeigen