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Corona-Notbremse: Neue Anforderung für den Besuch in der Fasanerie
Mit dem Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes am heutigen Freitag, 23. April, wird geregelt, dass Zoos und Tierparks weiterhin geöffnet haben dürfen, die Besucherinnen und Besucher aber einen negativen Schnelltest vorlegen müssen. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein und muss durch eine anerkannte Corona-Teststelle, zum Beispiel Testcenter, Apotheke, durchgeführt worden sein. Selbsttests, die zu Hause durchgeführt werden, sind nicht zulässig. Kinder unter sechs Jahren benötigen keinen Test. Diese Regelung für die Fasanerie tritt ab Samstag, 24. April, in Kraft.
Die Besucherinnen und Besucher der Fasanerie werden gebeten, dies bei ihrer Planung zu berücksichtigen. Es wird um Verständnis für diese Maßnahmen gebeten. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass vor Ort keine Testmöglichkeiten bestehen. Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2- oder OP-Maske) und der Einlass mit einem Online-Ticket ist darüber hinaus weiterhin erforderlich.

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Herausgeber:
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