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Bundesnotbremse: Schließung von Kindertagesstätten und Kindertagespflege im Detail
Mit dem Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes, der Bundesnotbremse am Freitag, 23. April, wird auch die Schließung von Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Horten geregelt. In Wiesbaden liegt die 7-Tage-Inzidenz seit Ende der vergangenen Woche an drei aufeinander folgenden Tagen bei einem Wert von über 165. Auf Grundlage der Bundesnotbremse hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration nun festgelegt, dass Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Horte ab Dienstag, 27. April, bis auf weiteres geschlossen werden.
Es kann jedoch eine Notbetreuung in Anspruch genommen werden. Anspruch auf Notbetreuung haben berufstätige oder studierende Eltern, die die Betreuung nicht anderweitig sicherstellen können sowie Eltern von Kindern mit Behinderung und entsprechenden Maßnahmen der Eingliederungshilfe sowie Eltern, bei denen die Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls notwendig ist sowie Eltern, für die der Wegfall der Betreuung eine besondere Härte darstellt.

Berufstätige Eltern müssen eine vom Arbeitgeber unterschriebene Bescheinigung vorlegen. Hierzu führt Sozialdezernent Christoph Manjura aus: „Da die Eltern in der Kürze der Zeit nicht alle die Möglichkeit haben, über Nacht die geforderten Nachweise der Arbeitgeber zu erlangen, reicht in den städtischen Kitas in dieser Woche die Glaubhaftmachung der Erfüllung der genannten Umstände aus. Wir bitten aber darum, die Nachweise bis zum Freitag, 30. April 2021, bei der Leitung der Kindertagesstätte vorzulegen.“ In einer Besprechung mit den freien Trägern am Dienstagmorgen werde die Abteilung Kindertagesstätten im Amt für Soziale Arbeit darum bitten, in dieser Woche ebenfalls einen pragmatischen Umgang mit den Arbeitgeberbescheinigungen zu wählen.

Ergänzend teilt der Sozialdezernent mit, dass die Regelungen des Landes Hessen nicht zwischen Home Office und Präsenz am Arbeitsplatz unterscheiden. Auch gebe es das Kriterium „systemrelevanter Berufe“ nicht mehr. „Uns allen ist klar, dass die neue Situation den Eltern und vor allem den Kindern viel abverlangt. Lassen Sie uns dennoch bitte weiterhin solidarisch bleiben“, betont Manjura. „Und haben Sie auch weiterhin Verständnis für die Erzieherinnen und Erzieher in ihren Einrichtungen. Die Kolleginnen und Kollegen versuchen unter schwierigen und stetig wechselnden Vorgaben ihren Kindern eine möglichst gute Zeit in ihrer Kita zu ermöglichen und dabei unserem Bildungsauftrag gerecht zu werden.“

Wenn der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 165 unterschreitet, endet die Notbetreuung dann am übernächsten Tag – also frühestens nach sieben Tagen. Die Feststellung erfolgt über das Land Hessen.

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Herausgeber:
Pressereferat
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65183 Wiesbaden
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