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Neue Corona-Regeln auf Friedhöfen und in Trauerhallen
Auf Wiesbadener Friedhöfen und in den Trauerhallen gelten ab Donnerstag, 10. Juni, neue Corona-Regelungen.
Auf dem gesamten Friedhofsgelände sowie in den Trauerhallen, während des Trauerzuges und an der Grabstätten, ist zu jedem Zeitpunkt ein Abstand von mindestens 1,5 Meter zu anderen Personen einzuhalten. Um die Abstandsregelungen auch in den Trauerhallen einhalten zu können, wurde die maximale Anzahl der zugelassenen Trauergäste an den örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Trauerhalle angepasst. Eine detaillierte Auflistung aller Wiesbadener Trauerhallen mit Angabe der maximal zugelassenen Sitzplätze kann unter www.friedhoefe-wiesbaden.de abgerufen werden. In den Trauerhallen ist das Tragen medizinischer Masken (OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95) als Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend. Vor Betreten der Trauerhalle sind die Hände zu desinfizieren. Es dürfen keine Gegenstände zwischen Personen, die nicht einem gemeinsamen Hausstand angehören, entgegengenommen und anschließend weitergereicht werden. Somit ist beispielsweise das Auslegen von Kondolenzbüchern untersagt. Auf Einhaltung der Husten-und Niesetikette ist unbedingt zu achten.

Zur Teilnahme an einer Beisetzung oder Trauerfeier ist die Angabe der Kontaktdaten zwingend erforderlich. Die Daten sind von den Angehörigen, beziehungsweise dem jeweiligen Bestattungsunternehmen in den bekannten Listen einzutragen und bei der Friedhofsverwaltung spätestens 24 Stunden vor der Beisetzung abzugeben. Das Singen in Innenräumen ist untersagt. Den Anweisungen des Personals der Friedhofsabteilung ist Folge zu leisten. Die Abteilung Friedhofswesen der Landeshauptstadt Wiesbaden bittet alle von diesen Regelungen Betroffenen, in erster Linie die in Trauer befindlichen Angehörigen, Freunde und Bekannte von Verstorbenen um Verständnis und Einhaltung dieser aktuell erforderlichen Maßnahmen.

Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona stehen auch unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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