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Corona-Regeln für Sieben-Tage-Inzidenz über 35
Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in Wiesbaden die 35er-Marke übersteigt, gelten in Wiesbaden wieder strengere Corona-Regeln. Die Stadt wird dann wie vom Land vorgeschrieben eine Allgemeinverfügung erlassen. Deren Inhalte sind durch das hessische Präventions-und Eskalationskonzept vorgegeben. Am Dienstag, 10. August, lag die Sieben-Tage-Inzidenz in Wiesbaden bei 33,4.
„Wir begrüßen es, dass das Präventions- und Eskalationskonzept einheitliche Vorgaben für die Corona-Regeln in ganz Hessen macht. Allerdings ist es für uns nur schwer nachvollziehbar, warum wir diese Vorgaben juristisch durch Allgemeinverfügungen auf kommunaler Ebene umsetzen müssen. Es wäre effektiver und schneller, wenn es – so wie bereits im Frühjahr – eine rechtsverbindliche Landesverordnung mit Regelungen für verschiedene Inzidenzstufen gäbe“, sagen Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister Dr. Oliver Franz. Beide rufen die Bevölkerung erneut dazu auf, sich impfen zu lassen: „Die steigenden Inzidenzzahlen zeigen, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist. Umso wichtiger ist es, sich und andere spätestens jetzt durch eine Impfung zu schützen.“

Wenn die angekündigte Allgemeinverfügung in Kraft getreten ist, gelten folgende Regeln: Zusammenkünfte, Fachmessen, Kulturangebote (Theater, Kino, Konzerte, …) und Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen dürfen maximal 250 Personen in Innenräumen sowie maximal 500 Personen im Freien besuchen. Geimpfte und genesene Personen werden dabei nicht mitgezählt.

Ein Negativnachweis durch einen Impf-, Genesen- oder negativen Testnachweis ist bei folgenden Situationen notwendig: Vor dem Betreten von Innenräumen bei Zusammenkünften, Fachmessen, Kulturangeboten (Theater, Kino, Konzerte, …) und Veranstaltungen, unabhängig von der Teilnehmerzahl. Das bedeutet, dass anders als bisher auch bei Zusammenkünften in Innenräumen mit mehr als 25 und weniger als 100 Personen ein Negativnachweis erforderlich ist. Das Erfordernis eines Negativnachweises gilt auch für Innenräume in der Gastronomie (Restaurants, Bars, Cafés, …) sowie für Spielbanken, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen sowie Wettvermittlungsstellen. In Übernachtungsbetrieben (Hotels, Jugendherbergen, Pensionen, …) mit Gemeinschaftseinrichtungen ist die Vorlage eines Negativnachweises bei Anreise nötig. Bei längeren Aufenthalten ist einmal pro Aufenthaltswoche ein weiterer Testnachweis vorzulegen.

Die Vorgaben zu Personenzahlen sowie Negativnachweisen gelten nicht für die Ausnahmen nach Paragraph 16, Absatz 2, der Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV). Dies sind zum Beispiel Zusammenkünfte von Personen aus beruflichen, dienstlichen, schulischen, betreuungsrelevanten oder geschäftlichen Gründen (Eigentümerversammlungen, Anwalts- und Notartermine, Sitzungen und Gerichtsverhandlungen, …). Sie gelten auch nicht für den Betrieb von Hochschulen, Berufs- und Musikakademien und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, für die ein umfassendes Abstands- und Hygienekonzept besteht sowie die Durchführung von Prüfungen (insbesondere Staats- und Laufbahnprüfungen). Weitere Ausnahmen gelten für Maßnahmen der Wahlwerbung für Parlaments- und Kommunalwahlen und Volksbegehren, Volksentscheide, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Für Zusammenkünfte in privaten Wohnungen mit mehr als 25 Personen bleibt es bei der dringenden Empfehlung, die Regelungen für entsprechende öffentliche Zusammenkünfte zu beachten und sich jederzeit pandemiegerecht zu verhalten.

Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz in Wiesbaden an fünf Tagen in Folge unter 35 sinken, wird die Allgemeinverfügung wieder aufgehoben. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz über 50 steigen, werden die Regeln wie vom Land vorgeschrieben durch eine weitere Allgemeinverfügung verschärft.

Am Samstag, 14. August, 10 bis 16 Uhr, findet vor dem Globus-Markt in Nordenstadt, Ostring 2, eine mobile Impfaktion mit den Impfstoffen von Biontech sowie Johnson und Johnson statt. Außerdem ist es möglich, sich noch bis zur Schließung schnell und unkompliziert im Impfzentrum Wiesbaden ohne Termin impfen zu lassen. Bürgerinnen und Bürger können dabei zwischen den mRNA-Impfstoffen von Biontech und Moderna wählen. Das Angebot ohne vorherige Anmeldung oder Registrierung gilt auch für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren, die nach individueller ärztlicher Aufklärung geimpft werden.

„Nutzen Sie die Gelegenheiten zum spontanen Impfen vor Ort oder kommen Sie ins Impfzentrum bevor dieses zum 19. September schließt. Bitte beachten Sie dabei auch, dass Ende August der letzte Termin für eine Erstimpfung im Impfzentrum Wiesbaden ist“, sagen Mende und Dr. Franz. Der letzte Tag, an dem Zweitimpfungen im Impfzentrum Wiesbaden durchgeführt werden, ist Samstag, 18. September. Grundsätzlich sollen alle Personen, die im Impfzentrum ihre erste Impfung erhalten, auch dort ihre zweite Impfung erhalten. Daher ist Samstag, 21. August, der letzte Tag, an dem Bürgerinnen und Bürger ihre Erstimpfung mit Moderna im Impfzentrum erhalten können, Samstag, 28. August, ist der letzte Tag für eine Erstimpfung mit Biontech.

Aktuelle Inzidenzzahlen und weitere Informationen rund um das Thema Corona stehen unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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