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Pressemitteilung

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Neue Anforderungen für den Besuch in der Fasanerie
Die Fasanerie Wiesbaden bleibt weiterhin geöffnet. Besucherinnen und Besucher müssen am Eingang einen gültigen Negativnachweis nach Paragraf 3 der Coronaschutzverordnung vorlegen. Selbsttests, die zu Hause oder auch vor Ort durchgeführt werden, sind nicht zulässig. Kinder unter sechs Jahren benötigen keinen Test. Diese Regelung für die Fasanerie tritt ab Freitag, 3. September, in Kraft.
Besucherinnen und Besucher der Fasanerie werden gebeten, dies bei ihrer Planung zu berücksichtigen. Außerdem wird um Verständnis gebeten, dass aufgrund der kurzfristigen Änderung der Rechtslage dieser Schritt notwendig ist. Es wird darauf hingewiesen, dass vor Ort keine Testmöglichkeiten bestehen. Die Maskenpflicht gilt auch in sämtlichen Situationen, in denen der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, zum Beispiel in Warteschlangen und in geschlossenen Bereichen (Sanitäranlagen, Besucher-Info). Die Einhaltung der Abstandsregeln bleibt darüber hinaus weiterhin erforderlich. Bis auf Weiteres finden keine öffentlichen Tierfütterungen statt. Um eine Ansammlung von Menschen zu vermeiden, sind der bespielbare Schafstall sowie der Fuchs-Dachstunnel weiterhin gesperrt.

Das naturpädagogische Programm findet unter den aktuellen rechtlichen Corona-Regeln statt. Nähere Infos hierzu unter www.wiesbaden.de/fasanerie.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
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