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3-G-Regel für den Umweltladen
Der Umweltladen der Stadt Wiesbaden in der Luisenstraße 19 hat weiterhin für den Publikumsverkehr geöffnet. Ab Mittwoch, 17. November, gilt die verschärfte 3-G-Regel. Dies bedeutet, dass nur Besucherinnen und Besucher Zutritt erhalten die nachweisen können, dass sie geimpft oder genesen sind oder die einen PCR-Test vorlegen. Die nach Schuljahresbeginn von den Schulen ausgestellten Hefte mit Testnachweisen werden akzeptiert.
Folgende Regelung gelten im Einzelnen: Es dürfen nur Besucherinnen und Besucher den Umweltladen betreten, die
• geimpft sind: Nachweis durch QR-Code auf dem Smartphone (CovPass-App, Corona Warn-App) oder Ausdruck auf Papier;
• die genesen sind: Nachweis durch positiven PCR-Test. Dieser darf maximal sechs Monate alt sein und muss mindestens 28 Tage zurückliegen;
• die einen negativen PCR-Test haben, der nicht älter als 48 Stunden ist: Nachweis auf dem Smartphone oder als Ausdruck auf Papier;
• die einen negativen Schnelltest haben, der nicht älter als 24 Stunden ist: Dies gilt nur für Kinder ab sechs Jahren, Jugendliche unter 18 Jahren und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztliches Attest notwendig): Nachweis auf dem Smartphone oder als Ausdruck auf Papier.

Kinder unter sechs Jahren und noch nicht eingeschulte Kinder sind von der 3-G-Regelung ausgenommen. Die Besucherzahl innerhalb der des Umweltladens ist auf sechs Personen begrenzt. Es gelten die AHA-Regeln.

Weitere Informationen gibt es unter Telefon (0611) 313600 oder per E-Mail an umweltberatung@wiesbaden.de.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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