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Neue Corona-Regeln: Stadtverwaltung weiter erreichbar
Seit Donnerstag, 25. November, gelten in ganz Hessen und damit auch in Wiesbaden neue Corona-Regeln. Die Stadtverwaltung ist trotzdem weiterhin für Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Für persönliche Terminvorsprachen gilt nun allerdings bei den meisten Ämtern und Einrichtungen die 3G-Regel. Die Stadt bittet außerdem darum, Angelegenheiten mit der Stadtverwaltung möglichst digital oder per Telefon zu regeln.
Bürgerinnen und Bürger müssen zu den Vor-Ort-Terminen mit 3G- oder 2G-Regel einen entsprechenden Nachweis mitbringen. Von der Nachweispflicht ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren beziehungsweise im Vorschulalter. Bei Schülerinnen und Schüler reicht als Nachweis das Testheft der Schule. Ausnahmen gibt es oft auch für Postzusteller und Lieferanten, die nur kurzfristig die Gebäude betreten müssen. Das Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske beziehungsweise einer Maske mit vergleichbarem Schutzstandard (zum Beispiel KN95, N95) ist für Personen über sechs Jahren gesetzlich vorgeschrieben.

Amt für Soziale Arbeit: Es gilt die 3G-Regel. Wegen der besonderen Aufgaben des Amtes wird ein Zugang in akuten Fällen dennoch gewährleistet, vor allem für Kinder und Jugendliche. Sind Klienten vorgeladen, scheitert diese Vorladung nicht an fehlendem 3G-Nachweis, damit sich die Klienten nicht entziehen können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind angewiesen, in solchen Fällen aber in noch höherem Maße auf die Einhaltung der Vorsorgemaßnahmen zu achten und diese umzusetzen.

Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz: Das Amt ist für Bürgerinnen und Bürger geschlossen. Nach vorheriger telefonischer Terminvergabe können einzelfallbezogene Ausnahmefälle greifen. Der Zutritt ist nur unter Einhaltung der 3G-Regeln möglich. Die Kontaktdaten werden erfasst. Bei Fragen erreichen Bürgerinnen und Bürger das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter (0611) 890770.

Amt für Zuwanderung und Integration: Die Abteilungen des Amtes sind wie bisher mit Terminvereinbarung erreichbar. Es gilt die 3G-Regelung. Die Kontrolle erfolgt an den Eingängen der Standorte. Fragen können per Mail an amt-fuer-zuwanderung-und-integration@wiesbaden.de gerichtet werden.

Bürgerbüro: Es gilt die 3G-Regel. Ein entsprechender Nachweis ist im Foyer des Bürgerbüros vorzulegen. Ebenso ist eine persönliche Vorsprache nur mit Terminreservierung möglich. Lediglich bestellte Ausweisdokumente können am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 16 Uhr sowie am Mittwoch zwischen 8 und 18 Uhr ohne Terminreservierung abgeholt werden. Die Terminreservierung sowie viele Online-Dienstleistungen können über das Bürgerservice-Portal unter portal.wiesbaden.de genutzt werden. Bürgerinnen und Bürger erreichen das Bürgerbüro telefonisch unter (0611) 313344.

Bürgerhäuser und Sporthallen: Bei Veranstaltungen gilt die 2G-Regel Die Kontrolle wird durch den jeweiligen Veranstalter geregelt. Für Veranstaltungen, die unter die Ausnahme nach § 16 Absatz 2 der Landesverordnung fallen (unter anderem Gremiensitzungen), ist aktuell kein Negativnachweis erforderlich, jedoch dringend empfohlen. Bei sportlicher Nutzung der Einrichtungen gilt die 2G-Regel.

Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde: Es gilt die 3G-Regel. Die entsprechenden Nachweise werden vor dem Betreten des Dienstgebäudes kontrolliert. Für den Besuch ist weiterhin die vorherige Terminvereinbarung notwendig. Lediglich die Abmeldung von Fahrzeugen ist ohne Termin am Außenschalter möglich. Bürgerinnen und Bürger erreichen die Fahrerlaubnisbehörde telefonisch unter (0611) 318310 und die Zulassungsbehörde unter (0611) 318342. Mails können an fahrerlaubnisbehoerde@wiesbaden.de und zulassungsbehoerde@wiesbaden.de geschickt werden.

Friedhofsverwaltung: Es gibt keine Veränderungen für die Durchführung von Trauerfeierlichkeiten auf den Friedhöfen. Allerdings gilt für Besucherinnen und Besucher der Friedhofsabteilung des Grünflächenamtes für Kunden- oder Beratungsgespräche in geschlossenen Räumen die 3G-Regel.

Gesundheitsamt: Im Gesundheitsamt gelten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die 3G-Regeln. Für Besuche im Gesundheitsamt können abweichende beziehungsweise differenziertere Regelungen für einen Corona-Nachweis greifen, die derzeit mit dem Land Hessen abgestimmt werden. Bürgerinnen und Bürgerinnen werden vor einem Besuch im Gesundheitsamt darum gebeten, einen Termin zu vereinbaren und die Nachweiskontrolle mit der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter zu besprechen. Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen für das Betreten des Gesundheitsamts erhalten die Bürgerinnen und Bürger durch ihre jeweilige Ansprechpersonen oder über die Service-Hotline unter (0611) 312828.

Gewerbeabteilung: Die Gewerbeabteilung ist für das Publikum geschlossen. Dienstleistungen könne online oder per E-Mail bearbeitet werden. Bürgerinnen und Bürger erreichen die Gewerbeabteilung telefonisch unter (0611) 312538.

Jobnavi: Beratungstermine im Jobnavi wurden wieder auf Online-Termine umgestellt.

Kassen- und Steueramt: Bürgerinnen und Bürger können nach wie vor ins Kassen- und Steueramt kommen, bevorzugt nach Terminvereinbarung. Bei Bürgerinnen und Bürgern ohne Termin kann nicht garantiert werden, dass sie ohne Wartezeit bedient werden oder mit der gewünschten Sachbearbeiterin oder dem gewünschten Sachbearbeiter sprechen können. Die 3-G-Nachweise werden durch die Mitarbeitenden kontrolliert. Bürgerinnen und Bürger erreichen das Kassen- und Steueramt unter (0611) 316966. Weitere Kontaktmöglichkeiten und Informationen stehen unter wiesbaden.de/vv/oe/03/21/141010100000002323.php zur Verfügung.

Kultureinrichtungen: Im Kunsthaus (bei Ausstellungen), im Stadtmuseum, im Literaturhaus, im Caligari, im Kulturforum (Kulturveranstaltungen), im Marleen und im Stadtarchiv (bei Ausstellungen) gilt die 2G-Regel. Die Kontrolle erfolgt am Zugang oder durch Einlasskräfte. Im Unterrichtsbetrieb der Musik- und Kunstschule und in den Stadtbibliotheken gilt die 3G-Regel. Im Stadtarchiv ist für die Nutzung des Lesesaals eine Terminreservierung erforderlich. Es gilt außerdem die 3G-Regel. Das gilt auch für die Artothek. Bei allen Kultureinrichtungen ist das Tragen von Masken für die Besucherinnen und Besucher auch am Sitzplatz erforderlich. Auf wiesbaden.de stehen unter den Seiten der jeweiligen Einrichtungen die Kontaktdaten. Allgemein Rückfragen werden unter (0611) 313640 beantwortet.

Liegenschaftsamt, Stadtplanungsamt, Bauaufsichtsamt, Hochbauamt: Für den Standort Gustav-Stresemann-Ring 15 gilt die 3G-Regel. Neben den bekannten Abstands- und Sicherheitsregeln (Mund-Nase-Bedeckung, Desinfektion, Abholung am Servicepoint im Eingangsbereich zum vereinbarten Termin, .. ) muss nun auch der 3G-Nachweis vorgelegt werden. Alle Termine mit den Ämtern des Dezernates IV müssen weiterhin vorab vereinbart werden. Ausgenommen davon ist der Besuch des Raums für öffentliche Auslegungen (zur Einsicht in Planunterlagen zur Bebauungs- und Flächennutzungsplanung der Landeshauptstadt Wiesbaden), der weiterhin ohne vorherige Terminvereinbarung zu den bekannten Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr) betreten werden kann. Bei Terminen in den Ämtern selbst findet die Überprüfung der Nachweise durch den jeweiligen Sachbearbeiter statt.

Ordnungswesen: Für den Besuch ist weiterhin die vorherige Terminvereinbarung notwendig. Die Corona-Nachweise werden vor dem Betreten des Dienstgebäudes kontrolliert.

Ortsverwaltungen: Aktuell stehen die Ortsverwaltungen Bierstadt, Biebrich, Dotzheim, Nordenstadt, Auringen und Kastel-Kostheim für persönliche Vorsprachen nach vorheriger Terminvergabe zur Verfügung. Im Übrigen sind die Ortsverwaltungen für den Publikumsverkehr geschlossen. Es gilt die 3G-Regel, die Kontrolle erfolgt am Eingang der jeweiligen Ortsverwaltung. Termine können unter (0611) 312500 oder im Internet unter dtms.wiesbaden.de/DTMSTerminWeb vereinbart werden.

Rathaus: Das Rathaus ist für die Nutzung der Toiletten geöffnet. Die Toilettennutzung ist ohne Negativnachweis möglich. Persönliche Vorsprachen zum Beispiel im Bürgerreferat sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ausstellungen oder der Gedenkraum können entsprechend der Landesverordnung nur mit 2G-Nachweis besucht werden. Bürgerinnen und Bürger müssen den Nachweis an der Pforte vorzeigen. Für Veranstaltungen im Rathaus gilt 2G. Die Kontrolle wird durch den jeweiligen Veranstalter geregelt. Für Veranstaltungen, die unter die Ausnahme nach § 16 Absatz 2 der Landesverordnung fallen (unter anderem Gremiensitzungen), ist aktuell kein Negativnachweis erforderlich, jedoch dringend empfohlen.

Rechtsamt: Das Rechtsamt hat in aller Regel wenig Publikumsverkehr. Das Dienstgebäude ist daher grundsätzlich verschlossen. Bürgerinnen und Bürger, die dennoch persönlich vorstellig werden müssen, werden gebeten einen Termin zu vereinbaren. Deren 3G-Nachweis wird unmittelbar am Eingang des Dienstgebäudes von der Person kontrolliert, zu der die Besucherin oder der Besucher möchte.

RheinMain CongressCenter, Jagdschloss Platte, Kurhaus: In den Veranstaltungsbereichen herrscht in der Regel Maskenpflicht sowie 2G beziehungsweise 2G+. Im Kurhaus-Foyer herrscht Maskenpflicht. Es muss außerdem das geltende Hygienekonzept beachtet werden.

Schulamt: Im Bereich des Schulamtes sind vor allem die Bereiche Schülerbeförderung und Ausbildungsförderung von den neuen Corona-Regeln betroffen. Ab sofort wird auf Terminvergabe umgestellt. Die Vorsprechenden müssen zunächst telefonisch einen Termin vereinbaren. Der 3G-Nachweis ist den Sachbearbeitern vorzulegen.

Standesamt, Fundbüro und Gewerbemeldestelle: Es gilt die 3G-Regel. Ein entsprechender Nachweis ist im Eingangsbereich vorzulegen. Ebenso ist eine persönliche Vorsprache nur mit Terminreservierung möglich. Die 3G-Regel gilt auch für Trauungen. Die Terminreservierung sowie viele Online-Dienstleistungen können über das Bürgerservice-Portal unter portal.wiesbaden.de genutzt werden. Bürgerinnen und Bürger erreichen das Standesamt telefonisch unter (0611) 313406, das Fundbüro unter (0611) 312120 und die Gewerbemeldestelle unter (0611) 318000.

Sozialleistungs- und Jobcenter: Das Sozialleistungs- und Jobcenter ist wie bisher erreichbar, in der Regel mit Terminvereinbarung und unter 3G-Bedingungen. Die 3G-Regel gilt auch für ungeplante Beratungsgespräche.

Tourist Information: Das bekannte Hygienekonzept gilt weiterhin. Es gibt eine Wegeregelung unter Abstandswahrung im Shop-Bereich. In der Tourist Information herrscht Maskenpflicht. Es gibt keine Terminvergabe.

Umweltladen: Der Umweltladen der Stadt Wiesbaden in der Luisenstraße 19 hat weiterhin für den Publikumsverkehr geöffnet. Es gilt die verschärfte 3-G-Regel. Die Besucherzahl innerhalb der des Umweltladens ist auf sechs Personen begrenzt. Es gelten die AHA-Regeln. Weitere Informationen gibt es unter Telefon (0611) 313600 oder per E-Mail unter umweltberatung@wiesbaden.de.

Weitere Informationen rund um Corona sowie Kontaktmöglichkeiten stehen auf den Seiten der jeweiligen Ämter und Einrichtungen unter wiesbaden.de zu Verfügung. Eine Übersicht über Teststellen steht unter wiesbaden.de/coronavirus (Tests & Quarantäne) zur Verfügung.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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