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Pressemitteilung

Pressereferat
Gesundheit, Homepage, Wirtschaft
Informationen zu den „2G-Bändchen“ in Wiesbaden
Um die Wiesbadener Gastronomie und den Einzelhandel bei den Zugangskontrollen zu unterstützen, hat das Referat für Wirtschaft und Beschäftigung im Dezernat des Bürgermeisters seit Mitte Dezember die sogenannte „2G-Bändchen-Lösung“ organisiert. Diese Bändchen werden an verschiedenen Stellen ausgegeben und stellen eine große Erleichterung beim Zutritt dar. Dokumentiert wird durch das Bändchen der „2G-Status“, also dass jemand genesen oder geimpft ist.
Ab voraussichtlich Sonntag, 9. Januar, gelten aufgrund der ansteigenden Inzidenzen die Hotspot-Regeln und damit „2G-Plus“ in der Gastronomie. Trotzdem können sich die Bürgerinnen und Bürger nach wie vor im Einzelhandel mit dem Bändchen den Zugang erleichtern, da dort weiterhin "2G" gilt.

Wer Gastronomiebetriebe betreten will, muss unter den Hotspot-Regeln zum jeweils gültigen Bändchen beim Zutritt ein aktuelles Testzertifikat zusätzlich vorweisen. Alternativ muss die Person ihre Booster-Impfung nachweisen.

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Ausgabestellen kommen am Montag (10. Januar) die Pforte im Rathaus, die Stadtwache (Stadtpolizei) sowie die Besucherinformation im Kurhaus als Ausgabestellen hinzu. Für einen reibungslosen Ablauf sind das Impfzertifikat und ein Ausweisdokument bereitzuhalten. Auch eine geeignete Schutzmaske wird zum Betreten der Gebäude benötigt.

Die neue Bändchenfarbe für die zweite Januarwoche wird neon-grün sein. Die Bändchen werden ab Montagvormittag bis zum Sonntagabend gelten.

Für den Einzelhandel bleibt es (vorerst) bei der bekannten „2G-Regel“, sodass die Bändchen wie gewohnt weiter genutzt werden können. Die Ausgabestellen der Bändchen sind auf der städtischen Homepage nachzulesen: (https://www.wiesbaden.de/leben-in-wiesbaden/gesundheit/gesundheitsfoerderung/baendchenloesung.php).

Die „2G-Bändchen“ sind ein freiwilliges Angebot. Neben den Bändchen ist im Einzelhandel und der Gastronomie auch weiterhin die individuelle Ausweisung mit dem Impfpass oder dem Impf-Zertifikat in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis möglich und teilweise auch erforderlich.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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