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Pressemitteilung

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Schutz vor Geflügelpest
Seit Ende Oktober 2020 liegt die bisher schwerste Geflügelpestepizootie in Europa vor. Dies ist mit dem Vogelzug im Herbst der migrierenden Wasservögel begründet und führt zur Verbreitung von Viren der Geflügelpest (HPAIV H5) und bestätigten Fällen bei Wildvögeln in ganz Europa.
Aktuell sind in Deutschland seit dem 10. September 2021 1.022 Fälle bei Wildvögeln und 73 Ausbrüche bei Hausgeflügel aufgetreten. Zudem erfolgten Nachweise bei (brütenden) Wasser- und Greifvögeln über den Sommer hinweg, vor allem in den nordischen Ländern Europas.

Erste Nachweise in Hessen traten im Januar 2022 bei Wildvögeln auf, was darauf hinweist, dass das Virus aktuell in der hessischen Wildvogelpopulation vorhanden ist. Seitdem wurden in beprobten Tierkadavern mehrerer hessischer Kreise der Virus nachgewiesen. Ende Januar 2022 wurde zudem der erste Fall von Geflügelpest in einer privaten Vogelhaltung in Hessen festgestellt.

In seiner aktuellen Risikoeinschätzung vom 10. Januar zum Auftreten des Virus in Deutschland, bewertet das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut, FLI) das Risiko einer Ausbreitung von HPAIV H5 bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland als hoch. Das FLI empfiehlt deshalb eine risikobasierte Aufstallung von Geflügel, um das Risiko eines direkten und indirekten Kontakts mit infizierten Wildvögeln und somit das Risiko einer Viruseinschleppung zu minimieren. Aufgrund dieser Einschätzung wurde vom Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Landeshauptstadt Wiesbaden eine Allgemeinverfügung erlassen und gilt für die wassernahen Gebiete entlang des Mains und Rheins.

Tote oder kranke Vögel, insbesondere Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse) und Greifvögel, sollten umgehend dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Vereinzelte tote Singvögel oder Tauben müssen nicht gemeldet werden. Sollten jedoch mehrere tote Vögel dieser Arten in einem Gebiet gefunden werden, ist eine Meldung an das zuständige Veterinäramt sinnvoll. Soll nach Rücksprache mit dem Veterinäramt das Einsammeln der Vögel erfolgen, sollten die Tiere grundsätzlich nur mit Handschuhen angefasst und auslaufsicher verpackt werden. Nach Kontakt mit erkrankten oder toten Vögeln ist in jedem Fall eine gründliche Handreinigung mit Seife durchzuführen. Personen, die Kontakt zu verendeten Wildvögeln hatten, sollten Geflügelställe zum Schutz vor einer möglichen Virusübertragung für einen Zeitraum von 48 Stunden nicht betreten.

Die Viren sind stark an Vögel angepasst, daher ist eine Übertragung auf den Menschen unwahrscheinlich. Bisherige Erfahrungen mit dem Virus zeigten, dass insbesondere Menschen mit engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel gefährdet sind, da für eine Infektion des Menschen die Aufnahme großer Virusmengen erforderlich ist. Insgesamt ist das Risiko jedoch auch dann als sehr gering einzuschätzen. Eine Infektionsausbreitung von Mensch zu Mensch wurde bisher nicht beobachtet.

Erkrankungen mit dem Virus konnten bislang nicht nachgewiesen werden. Dennoch sollten Personen nach Kontakt mit infiziertem Geflügel für mindestens zehn Tage auf das Auftreten von Krankheitssymptomen, wie Atemwegserkrankungen oder Bindehautentzündungen, achten. Bei Auftreten dieser Symptome sollte unverzüglich ein Arzt aufgesucht und eine Testung durchgeführt werden.

Fleisch von infizierten Tiere wird nicht in Verkehr gebracht. Eine amtliche Schlachterlaubnis wird grundsätzlich nur für gesunde Tiere erteilt. Zudem ist der Erreger in durchgegarten Speisen nicht mehr vorhanden, da Erhitzen über 70 Grad zu dessen Inaktivierung führt. Grundsätzlich sollten dennoch bei jedem Umgang mit rohen tierischen Lebensmitteln die allgemeinen Hygieneregeln beachtet werden. So sollte nach Umgang mit rohem Geflügelfleisch oder Eiern eine Handreinigung erfolgen, auch um mögliche Salmonelleninfektionen auszuschließen. Von Trinkwasser geht keine Gefährdung für den Menschen aus.

Eine Übertragung auf Haustiere, wie Hunde und Katzen ist sehr unwahrscheinlich. Bisher ist eine Erkrankung von Hunden mit der aviären Influenza nicht bekannt. In seltenen Fällen können Katzen erkranken, allerdings ist auch hierfür die Aufnahme großer Virusmengen nötig.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
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