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Badhaus 1520: Suche nach rechtmäßiger und verträglicher Lösung
+++ Gemeinsame Pressemitteilung der Landeshauptstadt Wiesbaden und der Badhaus Gastronomiebetriebe +++ Die Landeshauptstadt Wiesbaden und die Badhaus Gastronomiebetriebe befinden sich in enger Abstimmung. Gemeinsam wollen sie eine rechtmäßige und verträgliche Lösung für die vor Gericht angefochtene Baugenehmigung des Clubs „Badhaus 1520“ finden. Das Gericht monierte nicht wie in der Presse berichtet eine fehlende Ausbreitungsberechnung von Schadstoffen, sondern eine fehlende qualitative Lärmprognose für die derzeit geplante Nutzung als Club.
Eine qualitative Lärmprognose ist für die Wiederaufnahme des Clubbetriebes zwingend erforderlich. Sie soll laut Christian Liffers, Geschäftsführer Badhaus Gastronomiebetriebe, kurzfristig erstellt und der Bauaufsicht vorgelegt werden. Diese war auch in der vor Gericht angefochtenen Baugenehmigung gefordert worden. „Wir erwarten in den nächsten Tagen die neue Prognose und werden sie zeitnah mit der Immissionsschutzbehörde prüfen“, sagt Sandra Matzenauer, Amtsleiterin der Bauaufsicht. „Letztlich geht es auch um die Rettung von über 40 Arbeitsplätzen“, sagt Liffers.

Grundsätzlich geht es bei einer Nutzung „Club mit Tanzbetrieb“ immer um die gesamte Umgebungsverträglichkeit. In einer dichtbesiedelten Stadt wie Wiesbaden, die ein möglichst breites und alle Altersklassen erreichendes Kulturangebot machen möchte, spielt daher ein verträgliches Miteinander und eine gute Nachbarschaft eine wichtige Rolle. Hierzu gehört auch, dass die neuen Räumlichkeiten die bauakustischen Grenzwerte einhalten und durch die gastronomische Bewirtschaftung die zulässigen immissionsschutzrechtlichen Lärmwerte nicht überschritten werden. Daher arbeiten Stadt und Club-Betreiber an einer rechtmäßigen und verträglichen Lösung. Voraussetzung dafür ist, dass die aktuelle Immissionsschutzprognose vorliegt und mit dem Ergebnis geprüft wird, dass ein rechtmäßiger und ordnungsgemäßer Betrieb unter Wahrung der berechtigten Interessen der Nachbarschaft zulässig ist.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
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