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Pressemitteilung

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Fristverlängerung Förderprogramm Kulturelle Bildung an Schulen
Die Antragsfrist für das Förderprogramm „Kulturelle Bildung an Schulen“ der Landeshauptstadt Wiesbaden wird vom 30. November auf den 11. Dezember 2022 verlängert.
Anträge für Projekte, die im zweiten Schulhalbjahr 2022/2023 beginnen, können an das Kulturamt, Schillerplatz 1-2, 65185 Wiesbaden oder per E-Mail an kulturelle-teilhabe@wiesbaden.de gerichtet werden. Dem Antrag ist eine Projektbeschreibung sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen. Neuer Einsendeschluss ist der 11. Dezember. Über kleinere Projekte mit einem finanziellen Rahmen von bis zu 800 Euro befindet das Kulturamt in Eigenverantwortung, ansonsten entscheidet das Dezernat für Schule und Kultur auf Basis der Empfehlungen eines Fachgremiums aus verschiedenen Sparten.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat für 2022 Mittel in Höhe von 80.000 Euro für Kulturelle Bildung an Schulen bereitgestellt. Die Jury entschied Ende Juni nun zum zweiten Mal über eine Bezuschussung von zwölf Projekten an elf Wiesbadener Schulen, die zum Schulhalbjahr 2022/2023 starten.

Nun geht das Programm in die dritte Runde: Mit einer neuen und den Unterricht ergänzenden Projektidee können sich Wiesbadener Schulen (alle Klassenstufen und Schulformen) in Kooperation mit einer Kultureinrichtung, einem Kunstverein oder freien Kunstschaffenden bewerben. Auch Schülerinnen und Schüler sollen ermutigt werden, eigene Ideen einzubringen und sich bereits an der Konzeptgestaltung zu beteiligen.

Ziel der Förderung ist es, Kindern und Jugendlichen über kurz-, mittel- oder langfristige Vorhaben eine praktische Auseinandersetzung mit kulturellen und künstlerischen Themen zu ermöglichen.

Weitere Informationen gibt es unter https://www.wiesbaden.de/kultur/kulturelle-bildung-teilhabe/kulturelle-bildung-an-schulen.php.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
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