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ESWE setzt Preisbremsen schnell um
Kundinnen und Kunden werden bis spätestens Ende Februar informiert.
Die aktuell hohen Energiepreise belasten Haushalte und Unternehmen in Deutschland enorm. Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Dazu zählen zum Beispiel die Strom- und Gaspreisbremse, die zunächst bis zum 31. Dezember dieses Jahres gelten. Eine Verlängerung bis 30. April 2024 hält sich die Bundesregierung offen.

Informationen hierzu gibt es zum Beispiel auf dem YouTube-Kanal von ESWE Versorgung unter www.youtube.com/@esweversorgung4829/videos.

Kundinnen und Kunden von ESWE Versorgung, die per Bankeinzug bezahlen, müssen sich um nichts mehr kümmern. Sie erhalten die Entlastungen automatisch über ihren monatlichen Abschlag bzw. über ihre Abrechnung. ESWE Versorgung wird sie bis voraussichtlich Ende Februar darüber informieren, wie sich ihr Abschlag durch die Preisbremse verändert.

Kundinnen und Kunden, die kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben und ihren Abschlag selbst überweisen, erhalten bis voraussichtlich Ende Februar von ESWE Versorgung eine Information über ihren neuen Abschlag, sodass sie diesen anpassen können. Sollten sie keine Abschlagsanpassung vornehmen, werden die von ihnen geleisteten Abschläge und die staatliche Entlastung in ihrer nächsten Jahresrechnung verrechnet. Egal ob Bankeinzug oder Überweisung: ESWE Versorgung kümmert sich darum, dass alle Kundinnen und Kunden die staatlichen Unterstützungsleistungen erhalten.

Mieter haben häufig keinen direkten Vertrag mit ihrem Gas- oder Wärmeversorger abgeschlossen. In diesem Fall erhält der Vermieter bzw. die Vermieterin die Entlastungen und muss diese im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an Mieterinnen und Mieter weitergeben. In bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn die Betriebskostenvorauszahlung bereits deutlich erhöht wurde, müssen die monatlichen Vorauszahlungen bereits während der laufenden Abrechnungsperiode angepasst werden.

Die Umsetzung der Maßnahmenpakete bringt für die Energieversorger zahlreiche operative Herausforderungen mit sich, insbesondere die Anpassung der erforderlichen IT-Prozesse. Daher reduziert sich der Abschlag erst ab März. Aber keine Angst: Gas- und Strompreisbremsen für die Monate Januar und Februar werden rückwirkend im März-Abschlag berücksichtigt. Dieser fällt dann besonders gering aus.

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Herausgeber:
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