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Pressemitteilung

Pressereferat
Stadtpolitik, Gesundheit
Regionale Gesundheitskonferenz thematisiert kindermedizinische Versorgung
Am Dienstag, 17. Februar, tagte die Regionale Gesundheitskonferenz des Versorgungsgebiets Wiesbaden – Rheingau-Taunus – Limburg-Weilburg zum ersten Mal in diesem Jahr.
Im Fokus stand die kindermedizinische Versorgung, die durch die Infektionswellen mit dem Influenza- und RS-Virus in den vergangenen Monaten verstärkt in die öffentliche und fachliche Wahrnehmung gerückt war. Als Expertinnen und Experten stellten Privatdozentin Dr. med. habil. Doris Fischer, Klinikdirektorin an der Klinik für Kinder und Jugendliche an den Helios Dr. Horst Schmidt Kliniken in Wiesbaden, und Dr. med. József Korcsik, Chefarzt der Klinik für Kinder und Jugendheilkunde des St. Vincenz-Krankenhauses in Limburg, die aktuelle Situation aus Sicht der Kinderkliniken vor.

Den Expertinnen und Experten zufolge werden vor dem Hintergrund ansteigender Fallzahlen in den Kindernotaufnahmen mehr gut ausgebildete Fachärztinnen und Fachärzte benötigt, um die Versorgung insbesondere in Spitzenzeiten oder in den Randstunden des ärztlichen Notdienstes sicherzustellen. Insgesamt ist die Landschaft der Kinderkliniken in Hessen dünn besiedelt und das vor allem in ländlichen Gebieten, sodass Eltern oftmals weite Fahrtwege in Kauf nehmen müssen. Auch die Rettungsdienste berichteten von langen Wartezeiten bei einer Verlegung, die dazu führen, dass eine Versorgung in Spitzenzeiten nur noch eingeschränkt möglich ist. „In Deutschland werden nach wie vor zu wenige Ärztinnen und Ärzte ausgebildet und die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen ist ein langwieriger Prozess. Gleichzeitig werden aber immer mehr pädiatrische Leistungen abgefragt“, begleitet Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz die Diskussion. „Deutschland reagiert zu langsam auf solche Versorgungsdefizite. Der Schlüssel zur Lösung liegt daher nur bedingt in der klinischen Versorgung selbst, sondern ist eine systemische Herausforderung, die einer bundesweiten Lösung bedarf“, so Dr. Franz. Die Problematik der Anerkennung ausländischer Approbationen soll durch die Gesundheitskonferenz an das zukünftige Landesgesundheitsamt herangetragen werden. Wichtig sei außerdem, die Schnittstellendiskussion weiter zu forcieren. „Sowohl der ambulante als auch der stationäre pädiatrische Versorgungsbereich sind aktuell stark belastet. Hier gilt es, den gemeinsamen Austausch zu suchen und beide Sektoren stärker zu verzahnen“, schlussfolgerte Dr. Franz weiter. Das Thema wird durch die Regionale Gesundheitskonferenz weiterverfolgt.

Neben der kindermedizinischen Versorgung wurde auch „Long COVID“ als Schwerpunktthema der letzten Sitzung der Gesundheitskonferenz aufgegriffen. Zwischenzeitlich konnte in Wiesbaden eine Selbsthilfegruppe für Long-COVID-Betroffene ins Leben gerufen werden. Die Selbsthilfegruppe trifft sich erstmalig am 28. Februar um 18 Uhr. Die monatlichen Treffen finden im Schmerz- und Palliativzentrum Rhein-Main in Wiesbaden, Rheinstraße 31, 2. Stock, statt. Da die Teilnehmendenzahl auf 15 Personen begrenzt ist, wird um vorherige Anmeldung unter SHGPostCovid.Wiesbaden@aol.com gebeten.

Frank Kimpel-Stephan von der IKK Classic, Landesverband Süd, stellte aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen die aktuelle Leitliniensituation für „Long COVID“ vor. Noch ist der Kenntnisstand zu der Erkrankung vergleichsweise gering und das Wissen nicht systematisch zusammengetragen. Neue Studien sollen daher wissenschaftliche Erkenntnisse darüber liefern, welche Behandlungen bei Long COVID einen Genesungserfolg in Aussicht stellen. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse können die Leitlinien zur Behandlung von Long COVID weiterentwickelt und die Leistungskataloge der Krankenkassen angepasst oder erweitert werden.

Grundlage der Regionalen Gesundheitskonferenzen sind die §§ 6 bis 10 des Gesetzes zur Bildung von Gremien zur Verbesserung der sektorübergreifenden Versorgung vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 465), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. September 2022 (GVBl. S. 462), Bürgerservice Hessenrecht - § 6 Grem§90aSGB5BiV HE 2018 | Landesnorm Hessen | Bildung von Gesundheitskonferenzen | § 6 - Bildung von Gesundheitskonferenzen | gültig ab: 06.10.2022 | gültig bis: 31.12.2029.

Die erste Regionale Gesundheitskonferenz Wiesbaden – Rheingau-Taunus – Limburg-Weilburg tagte am 28. Juli 2019 im Rathaus in Wiesbaden. Aufgabe der Gesundheitskonferenz ist es, die regionalen Versorgungsstrukturen zu beobachten, Problemanalysen zu erstellen und Lösungsvorschläge zu entwickeln, um die Gesundheitsversorgungsleistungen für die Menschen vor Ort zu verbessern. Die Konferenz findet mehrmals pro Jahr statt, um gesundheitliche Fragestellungen auf Stadt- und Landkreisebene abzustimmen. Deren Empfehlungen werden dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration für die regionale Gesundheitsplanung vorgelegt. Das Gremium setzt sich zusammen aus Delegierten der Landkreise und der Landeshauptstadt Wiesbaden, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärzte- und Apothekerkammer, der Krankenkassen und –verbände, der Hessischen Krankenhausgesellschaft, Benannte der Kommunalen Spitzenverbände, des Landespflegerates sowie der Landesarbeitsgemeinschaft und Selbsthilfe.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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