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Pressemitteilung

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Vogelgrippe in Mainz bei Lachmöwen nachgewiesen
Die Landeshauptstadt Wiesbaden verfügt für alle Geflügelhaltungen im gesamten Stadtgebiet Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest. Grund dafür ist der positive Nachweis des hochpathogenen aviären Inflenza Virus H5 N1 bei fünf Lachmöwen, die am Brückenpfeiler der Theodor-Heuss-Brücke in Mainz gefunden wurden.
In Abstimmung mit der Stadt Mainz und dem Nachbarkreis Groß-Gerau wurde festgelegt, dass keine Aufstallungspflicht erfolgt. Allerdings erfolgt in Wiesbaden für das gesamte Stadtgebiet die Anordnung erhöhter Biosicherheitsmaßnahmen und die Anordnung der Meldung und gegebenenfalls Untersuchung toter gehaltener Vögel empfänglicher Arten.

Oberste Priorität hat der Schutz des Geflügels vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV-Infektionen. Hierzu müssen die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen und Überwachungs- beziehungsweise Abklärungsuntersuchungen überprüft und unbedingt konsequent eingehalten werden. Zur Einhaltung von Grundregeln der Biosicherheit sind Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet. Das Melden von Todesfällen in der Geflügelhaltung an die Veterinärbehörde mit anschließender amtlicher Untersuchung gilt als eine Maßnahme zum frühzeitigen Erkennen der bei Hühnern und Puten tödlich verlaufenden Krankheit.

Die konsequente Umsetzung von Vorsorgemaßnahmen (sogenannte Biosicherheitsmaßnahmen) ist für alle Geflügelhalter zwingend erforderlich. Dies bezieht sich auf gehaltene Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane (auch Pfauen), Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.

Hintergrund: Die Geflügelpest (umgangssprachlich auch Vogelgrippe) ist eine hochansteckende Tierseuche und wird durch Viren übertragen. Insbesondere Hühner oder Puten erkranken schwer, was zu einem erheblichen Leiden der Tiere und hohen Todesraten führen kann. Die Geflügelpest kann nicht behandelt werden.

Erreger der Geflügelpest sind Influenza-Viren, die grundsätzlich auch auf Menschen übertragen werden können. Insgesamt ist das Risiko laut Robert Koch-Institut bei der aktuellen in Deutschland kursierenden Variante aber als sehr gering einzuschätzen. Gefährdet sind demnach nur Personen mit engem Kontakt zu infiziertem Geflügel.

Eine Übersicht, was generell von Geflügelhaltern zum Schutz vor der Geflügelpest gefordert wird, geben die Merkblätter des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) und des Friedrich-Löffler-Instituts, abrufbar unter www.umwelt.hessen.de/sites/umwelt.hessen.de/files/2021-07/verhaltensregeln_fuer_kleinbetriebe_mit_gefluegelhaltung.pdf und www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00000891/Merkblatt-AI_2016-11-25.pdf. Die Merkblätter wenden sich an alle Geflügelhalterinnen- und halter, insbesondere jedoch an die Verantwortlichen von kleineren Geflügelhaltungen mit weniger als 100 Tieren, da in Kleinsthaltungen Biosicherheitsmaßnahmen oft nicht ausreichend beachtet werden.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
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