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Außengastronomie: „Parklet“-Richtlinie veröffentlicht
Während der Corona-Pandemie hat die Stadt Wiesbaden Gastronomiebetrieben die Möglichkeit gegeben, ihre Außengastronomieflächen mithilfe von sogenannten „Parklets“ unbürokratisch zu erweitern.
Hierbei handelt es sich um Stadtmöbel, die am Fahrbahnrand aufgestellt werden und Platz zum Verweilen schaffen. Um die technischen, funktionalen und gestalterischen Anforderungen an Parklets für einen dauerhaften Betrieb zu definieren, wurde nun eine „Richtlinie zur Errichtung von Parklets im öffentlichen Raum für die Gastronomie“ veröffentlicht, die Gastronomiebetrieben Orientierung gibt.

„Während der Coronazeit haben viele Menschen in unserer Stadt die zahlreichen neuen Außengastronomieflächen genutzt, um bei Sonnenschein ihren Kaffee oder ihre Mahlzeit zu genießen. Der Gastronomie hat es auch geholfen und unsere Straßen wurden dadurch lebenswerter. Deswegen haben wir nun eine Richtlinie erarbeitet, die es der Gastronomie ermöglicht, auch weiterhin Parklets aufzustellen, und gleichzeitig die Rahmenbedingungen definiert“, erklärt Andreas Kowol, Dezernent für Bauen und Verkehr.

Die Richtlinie wurde in einer ämterübergreifenden Abstimmung mit der Stadtplanung, dem Denkmalschutz, der Straßenverkehrsbehörde und dem Verkehrsdezernat erarbeitet. Die Parklets müssen zum Beispiel künftig bestimmte Maße einhalten, ihre Konstruktionshöhe ist barrierefrei an den Gehweg anzuschließen und die Rinnenfunktion der Straßenentwässerung darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicherheitsgründen müssen die Parklets bis auf den Gehweg zu allen Seiten abgegrenzt sein, damit das Betreten nur von dort aus möglich ist. Stilistisch sind die Parklets einheitlich zu gestalten, wozu auch eine sich einfügende Möblierung zählt. Eine Bepflanzung der Einfassungen ist möglich und erwünscht. Feste Überdachungen sowie Zelte und zeltartige Aufbauten sind aus stadtgestalterischen Gründen nicht zulässig.

Weitere Anforderungen und Informationen können der Richtlinie entnommen werden, die unter https://www.wiesbaden.de/vv/produkte/34/141010100000008573.php zum Download zur Verfügung steht. Dort sind auch für Gastronomiebetriebe ein entsprechendes Antragsformular sowie Hinweise zum Antragsverfahren mit den Fristen hinterlegt. Die Straßenverkehrsbehörde bittet im Interesse der zügigen Verfahrensabwicklungen darum, die Informationen auf der Homepage möglichst vor der Kontaktaufnahme mit der Behörde zu lesen.

Die Genehmigungen der Gastronomiebetriebe, die bereits im Zuge der Pandemieregelungen ein Parklet errichtet hatten, laufen zum 31. März 2023 aus. Wer darüber hinaus nach der ab Samstag, 1. April, geltenden Richtlinie weiterhin ein Parklet betreiben möchte, bekommt für die Anpassung des Parklets an die neue Richtlinie eine Übergangszeit bis Herbst 2023 eingeräumt, sofern der entsprechende Verlängerungsantrag für die Genehmigung bis spätestens Sonntag, 30. April, gestellt wird. Das Parklet darf bis zur Entscheidung über den Antrag weiter betrieben werden.

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Herausgeber:
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