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Pressemitteilung

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Staatssekretäre des Bundes und Landes informieren sich über den digitalen Führerscheinantrag
Die Fahrerlaubnisbehörde im Ordnungsamt der Landeshauptstadt Wiesbaden ist bei der Digitalisierung des Führerscheinantrags und -umtauschs deutschlandweit eine der führenden Kommunen.
Um sich vor Ort über die erfolgreiche Pilotierung der digitalen Führerscheinanträge in Wiesbaden zu überzeugen hatte die Wiesbadener Zulassungsstelle heute prominenten Besuch: Die Staatssekretäre Dr. Markus Richter, Stefan Schnorr, Patrick Burghardt und Jens Deutschendorf wurden von Digitaldezernentin Christiane Hinninger gemeinsam mit den an dem Projekt beteiligten Kollegen empfangen, und haben sich die digitale Lösung für den Umtausch und den Antrag auf Ersterteilung vorstellen lassen.

Die Dezernentin äußert sich dazu: „Die Kommunalen brauchen gute Lösungen zur Nachnutzung, so dass wir auch hinter der Umsetzung solcher Digitalisierungsprojekte in Wiesbaden stehen können. Nach dem erfolgreichen Führerscheinprojekt haben wir großes Interesse daran, weitere EfA-Leistungen in Wiesbaden umzusetzen, und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit unseren Partnern auf Bundes- und Länderebene!“

Die Führerscheinanträge wurde durch das Land Hessen federführend für die anderen Länder entwickelt und in Wiesbaden erfolgreich getestet. Er ist jetzt bereit für den bundesweiten Rollout.

Der hessische Digitalstaatssekretär Patrick Burghardt, Chief Information Officer des Landes Hessen und Vorsitzender des IT-Planungsrats erläutert: „Als Hessen bringen wir uns bei der bundesweiten Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes von Beginn an maßgeblich ein. Die Aktivitäten des IT-Planungsrats entfalten ihre Wirkung aber nur, wenn die Kommunen die angebotenen Online-Services auch nachnutzen. Deshalb ist es wichtig, dass Wiesbaden als Landeshauptstadt hier mit gutem Beispiel vorangeht.“

Gerade die Möglichkeit, den von der Europäischen Union zur Pflicht gemachten Umtausch online beantragen zu können, bedeutet einen riesigen Fortschritt und eine große Entlastung nicht nur für die Antragstellerinnen und Antragssteller, sondern auch für die Verwaltungen.
Denn die Antragszahlen steigen: Waren es im Jahr 2020 noch 1.100 Umtauschanträge, hat sich die Zahl der Anträge im Jahr 2021 fast verdreifacht (3.181) und im Jahr 2022 gegenüber 2020 versechsfacht (6.493). Von den 2.470 seit Anfang des Jahres 2023 gestellten Anträgen wurden bereits 207 online beantragt. Schon seit April 2022 kann der Antrag auf erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis auch online gestellt werden. Bei dieser Beantragung ist eine Identifikation mit der eID notwendig.

Herr Staatssekretär Schnorr aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr würdigt den digitalen Führerscheinantrag: „Wir wollen, dass Zug um Zug Verwaltungsleistungen digital bequem von zuhause abgewickelt werden können. Das gelingt, wenn Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen – so wie beim digitalen Führerscheinantrag in Hessen. Mit dem neuen Online-Antrag können die Bürgerinnen und Bürger in Wiesbaden direkt von zuhause den Führerschein beantragen oder umtauschen. Der von Hessen entwickelte Dienst kann nun problemlos von allen Ländern und Kommunen übernommen werden.“

Es handelt sich beim Online-Führerscheinantrag um eine volldigitale Lösung, bei der eine Schnittstelle eine direkte Einbindung der digitalen Anträge in das Fachverfahren ermöglicht. Durch die automatische Übertragung der Antragsdaten wird auch die Sachbearbeitung entlastet.

Herr Staatssekretär Deutschendorf aus dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen ist zufrieden: „Die Fahrerlaubnisbehörde in Wiesbaden ist eines der Erfolgsbeispiele für die Einführung des Online-Führerscheinantrags. So können sich Fahrschülerinnen und Fahrschüler den Gang zur Behörde ebenso sparen wie Bürgerinnen und Bürger, die ihren Führerschein umtauschen wollen. Auch für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter wird das Verfahren einfacher – ein Stück bürgerfreundliche Verwaltung mit Mehrwert für beide Seiten. In Hessen bieten bereits 14 Fahrerlaubnisbehörden diese Möglichkeit an.“

Eine Herausforderung für den Antrag für Führerscheinneulinge ist die eID: Viele Bürgerinnen und Bürger haben sie nicht freigeschaltet. Daher wurden im Jahr 2022 von 3.386 Neuanträgen lediglich 47 online gestellt. In den ersten drei Monaten des Jahres 2023 allerdings schon 94 von 897 Anträgen.

Beim Umtausch gestaltet sich der Ablauf derzeit noch so, dass die antragstellende Person den neuen Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde abholen, da der alte Führerschein ungültig gemacht werden muss. Abhilfe könnte die direkte Versendung des neuen Führerscheins durch die Bundesdruckerei leisten, sobald der neue Führerschein vorliegt und der alte Führerschein seine Gültigkeit verliert. Dem steht derzeit EU-Gesetz entgegen.

Bei der Zusammenkunft wurde auch offen über Herausforderungen in der Verwaltungsdigitalisierung gesprochen: So ist beispielsweise die eID nicht hinreichend bekannt und kann nicht von allen Menschen genutzt werden, teilweise können Verfahren noch nicht Ende-zu-Ende digitalisiert werden, was den Aufwand auf Seiten der Verwaltung senken könnte, darüber hinaus verzögert sich die Anbindung der Führerscheinanträge über Hessen hinaus aufgrund vertraglicher Fragen.

Hintergründe:
Seit dem 19. Januar 2022 müssen in Deutschland rund 43 Millionen Führerscheine gegen ein fälschungssicheres und zeitlich befristetes Führerscheindokument umgetauscht werden. Mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Umtausch, der im Januar 2022 mit den Geburtsjahrgängen 1953 – 1958 beginnt und zum Januar 2033 beendet sein soll, ist ein enormer Mehraufwand verbunden.
In fast allen Online-Verfahren im Führerscheinbereich, außer beim Umtausch, ist die eID notwendig. Leider haben viele Nutzer die Funktionen nicht freigeschaltet bzw. denken, dass die 5-stellige Transport-Pin die eigentliche PIN wäre. Auch wissen Sie nicht, wie man sich die PIN einrichtet. Auch wird von viele Personen angenommen, das Verfahren, bei denen die eID genutzt wird, nicht sicher seien.
Die eID ist im Personalausweis und im elektronischen Aufenthaltstitel vorgesehen. Da die EU und EWR-Bürgerinnen und Bürger weder einen deutschen Personalausweis, noch eine elektronischen Aufenthaltstitel haben wurde die europäische eID-Karte eingeführt. Problem bei der eID ist im Moment, wenn zum Beispiel im Geburtsort ein ş steht, kann man den Antrag (hier auf Ersterteilung) im Internet nicht bearbeiten. Leider kann man auch die Daten nicht abändern, da diese Daten direkt aus der eID ausgelesen werden und nicht zu bearbeiten sind.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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