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Pressemitteilung

Pressereferat
Gesundheit, Homepage
Online-Angebote zur Hygiene-Belehrung
Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Wiesbaden informiert bezüglich der Belehrung über Tätigkeitsverbote beim Umgang mit Lebensmitteln.
Alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln in Berührung kommen, diese verarbeiten oder beispielsweise in Küchen, Kantinen oder auch Getränkeständen arbeiten, benötigen eine Bescheinigung nach Paragraf 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Termine für Belehrungen am Standort des Wiesbadener Gesundheitsamts in der Konradinerallee 11, 65189 Wiesbaden, können telefonisch unter (0611) 312810 oder per Mail unter belehrungen@wiesbaden.de vereinbart werden.

Weiter ist es möglich, die Belehrung online unter https://wi.gotzg.de in verschiedenen Sprachen zu absolvieren.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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